Gynäkologen streiten Schuld ab
Im März 2014 verstarb in Basel eine Frau auf der Notfallstation des Universitätsspitals an den Folgen der Komplikationen, zu denen es bei der Geburt ihres Kindes im Bethesda-spital kam. Das Baby erlitt dabei irreversible Schäden am Hirn. Zwei Ärzte und eine Hebamme müssen sich deswegen vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung. Die Klärung der Schuldfrage ist aber so komplex, dass das Strafgericht die Verhandlung Ende Oktober aussetzte und ein Obergutachten anforderte, weil sich die damals vorliegenden medizinischen Gutachten widersprachen. Die Zeit drängt aber, denn am 1. März verjährt der Fall.
Das Obergutachten liegt nun vor und scheint die Beschuldigten zu entlasten. Sie hätten keine groben Fehler bei der Rettung des Kindes gemacht, erklärte der Gutachter vor Gericht, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Die Verhandlung gibt einen tiefen Einblick in die Arbeitsweise im Operationssaal, wo offenbar gar nicht kommuniziert wird. Ob sich der geburtsleitende Gynäkologe denn nicht nach dem Zustand der Mutter erkundigt habe, wollte der Verteidiger wissen. Dafür sei er nicht zuständig, das sei Aufgabe des Anästhesieteams, so der Gynäkologe. Die Aufgaben würden nach Fähigkeiten und Spezialisierung aufgeteilt. Da seien Profis am Werk, alle wüssten, was zu tun sei.
Ab heute finden die Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung statt. Das Strafgericht wird sein Urteil am 29. Februar eröffnen – einen Tag vor Eintritt der Verjährung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.