Angriff auf Bub (12) – Familie klagt die Behörden an
Die Familie des am Freitag schwer verletzten Buben macht den Behörden Vorwürfe.
Nach dem brutalen Angriff in Urdorf ZH ist der Bub immer noch im Spital – und bleibt es voraussichtlich auch noch länger, wie seine Familie sagt. Denn: Er ist schwer verletzt. Er habe ein schweres Schädelhirn-trauma erlitten. Ob er bleibende Schäden davontragen wird, wissen die Mediziner noch nicht. Dafür müsste der Bub erst aus dem Koma erwachen.
Der Zwölfjährige war am vergangenen Freitag um 17.30 Uhr gemeinsam mit einem gleichaltrigen Buben in der Steinackerstrasse in Urdorf unterwegs. Die beiden wollten gemeinsam zum Sporttraining. Als es zum Angriff durch einen Mann (26) kam, rannte der unverletzte Bub in Panik davon und alarmierte per Handy seinen Vater. Dieser kam sofort herbeigeeilt. «Der Vater des anderen Buben hat sich dann um den verletzten Zwölfjährigen gekümmert und dessen Familie alarmiert», erzählt ein Augenzeuge.
Die beiden Buben gehen in eine Schule des Tatorts. Dort sitzt der Schock Anfang Woche bei den Mitschülern noch sehr tief. Die Schulkameraden haben gebastelt und Karten geschrieben, um sie dem verletzten Jungen ins Spital zu schicken. Die Familie des Opfers wird die Karten dem Sohn überbringen. Dieser liegt jedoch noch auf der Intensivstation.
Der Angreifer (26) stand zur Tatzeit unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt. «Er war völlig high, das hat man sofort gemerkt», erzählt der Ersthelfer. Laut der noch immer völlig geschockten Familie des Opfers ist der Täter bereits vorbestraft. Sie spricht von schwerem Behördenversagen: «Ein Mann von solcher Gefährlichkeit hätte nie frei herumlaufen sollen.»
Die Staatsanwaltschaft wollte zu den möglichen Vorstrafen des 26-Jährigen keine Stellung nehmen. Auch nicht, ob der Täter anderen Behörden wie Sozialamt oder Kesb bekannt oder verbeiständet war. Auch äusserte sich die Staatsanwaltschaft unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen und den Persönlichkeitsschutz nicht dazu, ob der Täter zuvor bereits in einer Institution wie etwa einer forensischen Psychiatrie, einer Klinik oder einem Gefängnis untergebracht war. Für den Mann wurde Untersuchungshaft beantragt.