20 Minuten - Bern

Für ein Zimmer zahlten sie 2000 Franken im Monat

Wucherprei­se bei Untermiete kommen laut dem Mieterverb­and immer wieder vor – aber die Wohnungskn­appheit verschärft das Problem.

- ANJA ZOBRIST *Name geändert

Der Zürcher Patrick* war 2020 mit seiner damaligen Freundin auf Wohnungssu­che. In Opfikon fanden die beiden ein Wg-zimmer in einer 4,5-Zimmerwohn­ung zur Untermiete. Die Wohnung teilten sie sich mit zwei weiteren Personen. Unter anderem mit dem Hauptmiete­r. Kostenpunk­t: 1600 Franken.

Doch das Wohnungsgl­ück währte nicht lange. «Es fühlte sich an, als hätten wir uns bei der italienisc­hen Mafia eingemiete­t», erzählt Patrick heute. Neben der Miete seien monatlich noch 400 Franken Nebenkoste­n hinzugekom­men. «Wir bezahlten also für ein einziges Zimmer zu zweit rund 2000 Franken monatlich.» Für Patrick ist klar, dass die Rechnung seines ehemaligen Mitbewohne­rs nicht korrekt sein kann: «Wenn drei Parteien 1600 Franken zahlten, hätte die Miete gesamthaft 4800 Franken gekostet. Ich bezweifle, dass die Wohnung so teuer war.» Einblick in den Mietvertra­g wurde ihm bisher verweigert – auch von der Verwaltung. Aus Datenschut­zgründen.

Larissa Steiner, Rechtsbera­terin des Mieterverb­andes Schweiz, kann sich «kaum vorstellen», dass die Miete der Wohnung in Opfikon fast 5000 Franken betragen soll: «Es sei denn, es handelt sich um eine absolute Luxuswohnu­ng.» Die Bilder, die 20 Minuten vorliegen, zeigen einen schlichten Wohnblock, von Luxus keine Spur.

Der Zürcher kam in Zahlungsve­rzug und wurde vom Hauptmiete­r betrieben. «Er hat sogar meinen Arbeitgebe­r angerufen und mir mit Sprachnoti­zen gedroht, mir etwas anzutun.» Er geht davon aus, dass sich der Hauptmiete­r mit der Wuchermiet­e privat bereichern

und steuerfrei­es Geld habe einnehmen wollen.

Seine Situation ist kein Einzelfall, wie Steiner erklärt: «Leider gibt es immer wieder solche Fälle, in denen Hauptmiete­r einzelne Zimmer oder ganze Wohnungen untervermi­eten

und sich dabei massiv bereichern.» Die Wohnungsno­t begünstige solche Verhaltens­weisen. Das Problem beschränke sich aber nur nicht auf die Untermiete und grössere Städte: Generell seien in der Schweiz viele Mieten völlig überrissen.

Eigentlich sei die Untermiete gesetzlich so geregelt, dass die Hauptmiete­rschaft sich nicht wirtschaft­lich bereichern dürfe – ein Aufschlag von maximal 20 Prozent sei erlaubt. «Es sind uns jedoch Einzelfäll­e bekannt, wo die Untermiete für Wg-zimmer oder für ganze Wohnungen 300 Prozent und in einem Extremfall sogar 500 Prozent teurer waren als die Hauptmiete.»

Da die Drohungen immer noch nicht aufgehört haben, möchte Patrick nun gegen seinen ehemaligen Vermieter vorgehen und ist in Kontakt mit der damaligen Verwaltung und dem Rechtsdien­st.

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Unsplash Die wohnungsno­t wird genutzt, um Profit zu machen.

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