Kommt wegen Geldfunktion der Tiktok-stopp in Europa?
Möglichen Suchtgefahr durch eine Belohnungsfunktion geht die EU gegen Tiktok vor.
Die Europäische Kommission eröffnete gestern ein Verfahren gegen Tiktok wegen der «Gefahr schwerer Schäden für die psychische Gesundheit». Anlass ist eine neue Funktion namens Tiktok Lite. In Europa ist sie bislang in Frankreich und Spanien verfügbar. Die Version enthält ein Punktesystem: Wer sich anmeldet, mehrere Stunden Videos schaut oder Freunde zu Tiktok einlädt, wird mit digitalen Münzen belohnt. Diese können gegen Gutscheine ausgetauscht werden, etwa für den Onlinehändler Amazon.
Trotz offenkundiger Suchtrisiken habe die Onlineplattform die neue Funktion «ohne wirksame Massnahmen zur Risikominderung» lanciert, sagt die Eu-kommission. Brüssel prüfe deshalb «Massnahmen
einschliesslich der Aussetzung der Tiktok-lite-funktionen». Liefert das Unternehmen heute nicht die verlangten Informationen, drohen Strafen in Höhe von bis zu einem Prozent
des weltweiten Jahresumsatzes. Ab Donnerstag könnte die Eu-kommission die Funktion blockieren, Tiktok dürfte die App dann nur noch ohne das Punktesystem auf den Eumarkt
bringen.
Auch in der 20-Minutencommunity wird das Thema rege diskutiert: «Tiktok ist perfekt, um einen von sinnvollen Tätigkeiten abzuhalten, wie arbeiten, lernen, soziale Kontakte pflegen», schrieb etwa Alex. Aber viele sind skeptisch, ob ein Verbot von oben etwas nützt: «Ich sehe die Eltern in der Pflicht», findet Marco: «Ich habe selber drei Kinder. Wenn Tiktok verboten wird, weicht man einfach auf anderes aus.» Und Hans fragt: «Kann man den Kindern nicht einfach wieder beibringen, miteinander zu reden? So richtig live? Draussen? Statt alles zu verbieten?»
Onlinedienste wie Tiktok, Instagram und Facebook sind gemäss Eu-gesetz für digitale Dienste verpflichtet, Minderjährige besser zu schützen und Gewaltdarstellungen oder Falschinformationen schneller zu löschen. Gegen Tiktok läuft bereits ein Verfahren wegen möglicher Suchtgefahren für Minderjährige auf der Standardplattform.