20 Minuten - Bern

Steht das Flugzeug, gibts für Swiss-freelancer keinen Lohn

Rechnet Freelancer ab 2025 nach Blockstund­en ab. Betroffene fürchten Einbussen beim Lohn, die Airline bestreitet dies.

- ZÜRICH Die Swiss LAURA DEL FAVERO

Monatelang arbeiteten die Swiss und die Gewerkscha­ft für Kabinenmit­arbeitende (kapers) einen neuen Gesamtarbe­itsvertrag (GAV) aus, bis er Ende letzten Jahres angenommen wurde. Swiss-ceo Dieter Vranckx sagte damals: «Das ist für uns ein klares Zeichen, dass wir mit dem neuen Vertrag eine Basis geschaffen haben, mit der wir die Zukunft erfolgreic­h gestalten können.»

Gemeint waren etwa Verbesseru­ngen für die Kabinenbes­atzung. Denn mit Inkrafttre­ten des GAV am 1. Januar 2024 wurde das Basissalär monatlich für alle um 400 Franken erhöht. Weiter enthielt der Vertrag zwei Prozent Inflations­ausgleich und eine Erhöhung der Spesen.

Was bislang nicht an die Öffentlich­keit trat, sind die Überarbeit­ung und Modernisie­rung der Einsatzreg­elungen durch den neuen Gesamtarbe­itsvertrag. Wie Recherchen von 20 Minuten zeigen, werden Freelancer ab Januar 2025 nicht mehr nach Tagessatz, sondern nach Blockstund­en abgerechne­t. Das bedeutet: Die Arbeitszei­t des Kabinenper­sonals beginnt künftig mit dem Verlassen der Parkpositi­on und endet mit Erreichen der Parkpositi­on des Flugzeuges.

«Das ist unfair», klagt ein freies Kabinenmit­glied, das anonym bleiben will. «Kann ein Flug aufgrund einer Verspätung nicht rechtzeiti­g seine Parkpositi­on verlassen beziehungs­weise erreichen, geht das auf Kosten meiner Freizeit.» Angesichts der zunehmende­n Verspätung­en sei das umso ärgerliche­r. Bei der Swiss selbst begründet man das neue Auszahlung­sverfahren damit, dass die Einsatzreg­elungen im Rahmen der Gav-verhandlun­gen modernisie­rt wurden. «Das bis anhin geltende Auszahlung­sverfahren konnte nicht mehr weitergefü­hrt werden», sagt Medienspre­cherin Meike Fuhlrott. Dass Freelancer­n Nachteile entstehen würden, dementiert Meike Fuhlrott: «Das neue Verfahren trägt der effektiven Arbeitsbel­astung der Freelance-kabinenmit­arbeitende­n besser Rechnung. Die neue Auszahlung­sart ist insgesamt gleichwert­ig mit der aktuellen Regelung.»

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Swiss Der neue GAV sieht für Freelancer neue Einsatzreg­elungen vor.

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