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Schweizer erschiesst Einbrecher in Ferienhaus
NIZZA. Ein Schweizer hat einen Mann getötet, der in sein Ferienhaus in Frankreich eindringen wollte. War es Notwehr?
Die Tat ereignete sich laut Oberstaatsanwältin Fabienne Atzori gestern Morgen gegen vier Uhr im französischen Tourrettes-sur-Loup nahe Nizza: Ein Schweizer Ehepaar hörte verdächtige Geräusche in seinem Ferienhaus, worauf der Mann in einem Zimmer eine Waffe behändigte. Auf der Terrasse des Hauses stiess er auf einen Einbrecher. Weil dieser Anstalten machte, seinen Arm zu heben, schoss der Schweizer im Reflex. Der 25-Jährige konnte verletzt flüchten. Kurze Zeit später wurde er aber in der Nähe tot auf der Terrasse eines Restaurants neben einem Pfefferspray liegend aufgefunden. Die französische Polizei nahm den Schweizer in Gewahrsam. Gegen ihn wird wegen des tödlichen Schusses ermittelt.
Handelte der Schweizer in Notwehr? Laut Strafrechtsexperte Stefan Trechsel könnte es sich um sogenannte Putativnotwehr handeln. «Diese ist gegeben, wenn der Täter von einem vermeintlichen gegenwärtigen Angriff ausgeht, sich aber täuscht. Wenn der Täter dadurch sein Leben in Gefahr sieht, ist die Notwehr gerechtfertigt.» Handelt er in entschuldbarer Aufregung, bleibt er ebenfalls straflos.
Sei dies nicht der Fall, könne man allenfalls von einem Notwehrexzess sprechen. Das treffe zu, wenn der Abwehrende die Grenzen der Notwehr überschreite. Dann muss mit einer Gefängnisstrafe gerechnet werden.