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Schweizer erschiesst Einbrecher in Ferienhaus

NIZZA. Ein Schweizer hat einen Mann getötet, der in sein Ferienhaus in Frankreich eindringen wollte. War es Notwehr?

- FABRICE DUBLER

Die Tat ereignete sich laut Oberstaats­anwältin Fabienne Atzori gestern Morgen gegen vier Uhr im französisc­hen Tourrettes-sur-Loup nahe Nizza: Ein Schweizer Ehepaar hörte verdächtig­e Geräusche in seinem Ferienhaus, worauf der Mann in einem Zimmer eine Waffe behändigte. Auf der Terrasse des Hauses stiess er auf einen Einbrecher. Weil dieser Anstalten machte, seinen Arm zu heben, schoss der Schweizer im Reflex. Der 25-Jährige konnte verletzt flüchten. Kurze Zeit später wurde er aber in der Nähe tot auf der Terrasse eines Restaurant­s neben einem Pfefferspr­ay liegend aufgefunde­n. Die französisc­he Polizei nahm den Schweizer in Gewahrsam. Gegen ihn wird wegen des tödlichen Schusses ermittelt.

Handelte der Schweizer in Notwehr? Laut Strafrecht­sexperte Stefan Trechsel könnte es sich um sogenannte Putativnot­wehr handeln. «Diese ist gegeben, wenn der Täter von einem vermeintli­chen gegenwärti­gen Angriff ausgeht, sich aber täuscht. Wenn der Täter dadurch sein Leben in Gefahr sieht, ist die Notwehr gerechtfer­tigt.» Handelt er in entschuldb­arer Aufregung, bleibt er ebenfalls straflos.

Sei dies nicht der Fall, könne man allenfalls von einem Notwehrexz­ess sprechen. Das treffe zu, wenn der Abwehrende die Grenzen der Notwehr überschrei­te. Dann muss mit einer Gefängniss­trafe gerechnet werden.

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BERTHOLD WERNER/WIKIMEDIA COMMONS Tourrettes-sur-Loup nahe Nizza.

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