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«Der Verwahrungsartikel taugt nicht»
BERN. Der Mörder von Adeline M. wird nicht lebenslang verwahrt. Politiker fordern Korrekturen im Strafrecht.
Als das Urteil eröffnet wurde, hatten Zuschauer Tränen in den Augen: Fabrice Anthamatten, der 2013 die Therapeutin Adeline M. ermordet hatte, wurde am Mittwoch zwar zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, er wird nach Verbüssen der Strafe aber nicht lebenslang, sondern ordentlich verwahrt. Damit muss eine Freilassung periodisch geprüft werden. Für Adelines Mutter beweist das Urteil, dass der Artikel der lebenslangen Verwahrung nicht anwendbar ist. «Wer, wenn nicht der Mörder unserer Tochter, hätte dieses Verdikt verdient?», fragte sie in der NZZ.
Politiker von links bis rechts sehen Handlungsbedarf: «Der Richter hat das härtestmögliche Urteil gefällt», sagt etwa Natalie Rickli (SVP). Offensichtlich tauge das Gesetz aber nicht. «Die Hürden für eine lebenslange Verwahrung sind zu hoch.» So sei es absurd, dass heute zwei Gutachter eine lebenslange Untherapierbarkeit eines Täters bescheinigen müssen. Die Politik stehe in der Pflicht, das Gesetz anzupassen. Zudem fordert sie, dass das Gemeinwesen für den Schaden haftet, der ein Täter auf Freigang anrichtet. Auch Bernhard Guhl (BDP) sagt: «Das Volk hat klar gesagt, dass solche Täter zum Schutz lebenslang weggesperrt werden müssen.» Er verlangt ein «Umdenken bei den Gutachtern». Dagegen lehnt Lisa Mazzone (Grüne) eine Verschärfung ab: «Das Gericht hat die Höchststrafe ausgesprochen. Auch mit der ordentlichen Verwahrung besteht die Möglichkeit, dass Anthamatten lebenslang verwahrt wird.» Es sei aber in einem Rechtsstaat richtig, dass eine Verwahrung überprüft werde.