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Schülerin kündigt – Anbieter beharrt auf Studiengeb­ühren

FREIBURG. Der Vertrag sei nur innert sieben Tagen kündbar: Darauf beharrt ein Fernstudiu­m-Anbieter. Das sorgt für Kritik.

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Das Geschäft mit der Weiterbild­ung ist einträglic­h: 4,8 Milliarden Franken setzen private Anbieter jährlich um. Entspreche­nd hart wird der Kampf um Marktantei­le geführt – auch mit zweifelhaf­ten Methoden, wie Leserin S.M.* erfahren musste. Sie schrieb sich letztes Jahr für das dreijährig­e Fernstudiu­m als medizinisc­he Sekretärin beim Anbieter Kultur und Ausbildung ein. Kostenpunk­t: 4150 Franken. Nach einem halben Jahr konnte sie die monatliche­n Raten von 207 Franken jedoch nicht mehr bezahlen und kündigte. Die Antwort, die sie vom Anbieter erhielt, machte sie «extrem wütend». Dort hiess es, ein Rücktritt vom Vertrag sei nur während sieben Tagen nach der Anmeldung möglich und eine Rückerstat­tung sei nicht vorgesehen. M. betont, dass ihr die Bestimmung­en, die auf der Rückseite der Anmeldung standen, nicht klar gewe- sen seien. Sie habe angenommen, dass ihr nach der Anmeldung noch ein Vertrag zugestellt werde. «Ich finde es frech, dass man mich mit dem Kleingedru­ckten getäuscht hat.»

Cécile Thomi von der Stiftung Konsumente­nschutz kennt solche Klauseln, die nicht nur bei privaten Bildungsan­geboten, sondern auch etwa bei Leasingver­trägen vorkommen. «Sie zielen darauf ab, Stolperste­ine in Verträge einzubauen.» Da es sich im konkreten Fall um eine «Dauerschul­d» handle, seien jegliche Bestimmung­en, die das Kündigungs­recht ausräumten, unzulässig, sagt Thomi. Die Firma Kultur und Ausbildung wollte keine Stellung nehmen.

*Name der Redaktion bekannt

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ISTOCK Vor dem Fernstudiu­m gilt: Zuerst den Vertrag genau lesen.

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