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16 Monate bedingt: Gericht statuiert Exempel an jungem Hooligan
MUTTENZ. Ein Aargauer (20) wurde verurteilt, weil er am Rande von FanKrawallen ein Polizeiauto demoliert hatte.
Ein Fan des FC Basel wurde gestern vom Baselbieter Strafgericht wegen qualifizierter Sachbeschädigung und Landfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren verurteilt. Das Gericht ging damit über das geforderte Strafmass der Anklä- gerin hinaus, die 14 Monate bedingt gefordert hatte.
Der Fan war nach dem Spiel gegen den FC Zürich am 10. April 2016, wo es zu Krawallen rund um die Fanplattform der Muttenzerkurve kam, Teil einer Zusammenrottung von rund 60 mehrheitlich vermummten Fans, die unweit des Stadions ein Fahrzeug der Baselbieter Polizei demolierten. Der Verurteilte warf einen Stein und wurde durch die DNA an diesem überführt. Er war bereits aktenkundig, weil er als 16-Jähriger an einem Überfall auf Zürcher Fans beteiligt gewesen war, bei dem Fanartikel entwendet wurden. Er kassierte damals auch ein Stadionverbot. «Sie sind ein Hooligan», sagte die Gerichtsvorsitzende. «Sie erfahren jetzt die volle Härte des Gesetzes.» Vermeintlich lediglich für einen Steinwurf auf ein Polizeifahrzeug. Doch er war Teil einer aggressiven Gruppe, die das Auto auch mit Kanthölzern und einer Pyrofackel demolierte. Deshalb muss er nun für den gesamten Schaden geradestehen.
«Das Urteil entspricht dem Zeitgeist», sagte die Verteidigerin Manuela Schiller nach der Urteilseröffnung. Über die drastisch formulierte Begründung des Urteils sei sie aber «schockiert». Ihr Mandant sei kein Hooligan. Noch nicht entschieden ist, wie hoch der Sachschaden ist, den der junge Mann angerichtet hat. Die Polizei bezifferte ihn auf 92 000 Franken.