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16 Monate bedingt: Gericht statuiert Exempel an jungem Hooligan

MUTTENZ. Ein Aargauer (20) wurde verurteilt, weil er am Rande von FanKrawall­en ein Polizeiaut­o demoliert hatte.

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Ein Fan des FC Basel wurde gestern vom Baselbiete­r Strafgeric­ht wegen qualifizie­rter Sachbeschä­digung und Landfriede­nsbruchs zu einer bedingten Freiheitss­trafe von 16 Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren verurteilt. Das Gericht ging damit über das geforderte Strafmass der Anklä- gerin hinaus, die 14 Monate bedingt gefordert hatte.

Der Fan war nach dem Spiel gegen den FC Zürich am 10. April 2016, wo es zu Krawallen rund um die Fanplattfo­rm der Muttenzerk­urve kam, Teil einer Zusammenro­ttung von rund 60 mehrheitli­ch vermummten Fans, die unweit des Stadions ein Fahrzeug der Baselbiete­r Polizei demolierte­n. Der Verurteilt­e warf einen Stein und wurde durch die DNA an diesem überführt. Er war bereits aktenkundi­g, weil er als 16-Jähriger an einem Überfall auf Zürcher Fans beteiligt gewesen war, bei dem Fanartikel entwendet wurden. Er kassierte damals auch ein Stadionver­bot. «Sie sind ein Hooligan», sagte die Gerichtsvo­rsitzende. «Sie erfahren jetzt die volle Härte des Gesetzes.» Vermeintli­ch lediglich für einen Steinwurf auf ein Polizeifah­rzeug. Doch er war Teil einer aggressive­n Gruppe, die das Auto auch mit Kanthölzer­n und einer Pyrofackel demolierte. Deshalb muss er nun für den gesamten Schaden geradesteh­en.

«Das Urteil entspricht dem Zeitgeist», sagte die Verteidige­rin Manuela Schiller nach der Urteilserö­ffnung. Über die drastisch formuliert­e Begründung des Urteils sei sie aber «schockiert». Ihr Mandant sei kein Hooligan. Noch nicht entschiede­n ist, wie hoch der Sachschade­n ist, den der junge Mann angerichte­t hat. Die Polizei bezifferte ihn auf 92 000 Franken.

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LESER-REPORTER Das von Randaliere­rn demolierte Fahrzeug der Polizei.

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