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Wer den Ehepartner tötet, kriegt dessen Geld
BERN. Bringt in der Schweiz jemand seinen Ehepartner um, kann er für «erbunwürdig» erklärt werden. Vergessen wurden im Gesetz jedoch die berufliche Vorsorge und die dritte Säule: Sie fallen nicht unter das Erbrecht. Die Folge: Ein Westschweizer, der 2015 seine Frau erschoss, kassiert jetzt die 10 000 Franken aus dem Freizügigkeitskonto seiner Ehefrau, während der volljährige Sohn des Paars leer ausgeht. Das berichtet der «Tages-Anzeiger». Im gleichen Jahr tötete ebenfalls in der Westschweiz ein Mann seine Ehefrau. Sie verfügte über ein Vorsorgekapital von 64000 Franken. Der Betrag wäre an den Täter gegangen, dieser verzichtete jedoch zugunsten der Mutter der Frau.
«Weshalb erhält ein Mörder Kapitalleistungen seines Opfers?», fragte Josef Dittli (FDP) diese Woche den Bundesrat in einer Interpellation. Sollte die Regierung passiv bleiben, behält sich Dittli vor, einen bindenden Auftrag als Motion einzureichen.