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Gefährliche Asbest-Blumenkästen?
ZÜRICH. Asbest ist krebserregend und deshalb seit 1989 in der Schweiz verboten. Doch noch immer stehen Blumenkübel aus Asbestzement in vielen Schweizer Gärten. Hergestellt wurden sie bis zum Beginn der 1980erJahre zum Beispiel von der Firma Eternit. Auf eine allfällige Gefährlichkeit angesprochen, gibt SuvaSprecherin Erika Rogger Entwarnung – «solange die Kübel nicht beschädigt, gereinigt oder mechanisch bearbeitet werden». Werden sie das, können tatsächlich Asbestfasern freigesetzt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss sich von den Produkten trennen. Wie die Kübel entsorgt werden müssen, hängt von ihrem Zustand ab. «Sind sie unbeschädigt, können sie wie normaler Bauschutt behandelt werden», so Leta Filli von Entsorgung + Recycling Zürich. «Sind sie angeschlagen, müssen sie in die SonderabfallSammelstelle gegeben werden – und zwar doppelt in luftdichte Plastiksäcke eingeschlagen.»