20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
Lenker gebüsst wegen 2x2-Sekunden-Regel
CHUR. Die Kantonspolizei Graubünden büsst Überholende mit einer kaum bekannten Regel. Sie verteidigt ihr Vorgehen.
BERN. Ein Fahrer überholte zwischen Klosters und Davos ein Auto und musste darauf den Fahrausweis abgeben sowie 2500 Franken Busse zahlen. Grund: Er hatte die 2 x 2-Sekunden-Regel missachtet. Die gibt laut Bundesgericht beim Überholen den Abstand zu entgegenkommenden Fahrzeugen vor. Auch Tessiner Polizisten wenden die Regel an, sonst kennt sie aber praktisch niemand.
Ein 20-Minuten-Leser nutzte eine 300 Meter lange Strecke auf der Hauptstrasse zwischen Klosters und Davos, um zu überholen. Die Folge: eine Busse von 2500 Franken inklusive Gebühren. Zudem musste er den Fahrausweis drei Monate abgeben. Er war nicht zu schnell gefahren, sondern hatte die wenig bekannte 2x2-SekundenRegel nicht beachtet: Fahrer, die überholen, müssen sicherstellen, dass sie mindestens zwei Sekunden lang wieder auf ihrer Seite fahren, bevor sie ein ent- gegenkommendes Auto kreuzen (siehe unten). «Mit einem Überholverbot wäre dem Genüge getan. Dann fehlte aber Geld in der Bussenkasse», so der Leser. Die Regel sei eine «Bündner Spezialität» und nütze auch den Polizisten, die so das Bussensoll erreichen könnten.
Mehrere angefragte Polizeikorps teilten mit, nichts von der Regel zu wissen. Ebenfalls an- gewendet wird sie aber von der Tessiner Polizei. Die Kapo Graubünden verteidigt ihr Vorgehen. Sprecher Roman Rüegg: «Bei dieser Strecke handelt es sich um einen kurvenreichen Ausserortsabschnitt.» Es handle sich «unbestritten um eine Strecke, bei der Überholmanöver zu gefährlichen Situationen führen können». Die Anwendung der Regel entspreche der geltenden Rechtsprechung. «Der Vorwurf, dass sie mit einem Bussensoll zu tun haben soll, entbehrt jeglicher Grundlage.» Sie werde auch von Juristen und Staatsanwälten angewendet. Grundsätzlich sei Überholen nur dann gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei sei und der Gegenverkehr nicht behindert werde.