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Täter erbt von Opfern Geld und Wohnung
ZOLLIKON. Obwohl ein Mann seine Eltern ermordet hat, erhält er einen Teil des Erbes. Die Staatsanwaltschaft wollte dies verhindern – erfolglos.
20 Jahre Freiheitsstrafe und eine stationäre therapeutische Massnahme für mehrfachen Mord – ein heute 34-Jähriger ermordete 2014 seine damals 66-jährige Mutter und den 63-jährigen Vater in Zollikon mit Messerstichen. Die Eltern hinterliessen ein Vermögen von rund 3,7 Millionen Franken – wegen seiner Tat wurde der Sohn aber vom Gericht für erbunwürdig erklärt. Drei Geschwister der Getöteten wurden zu den rechtmässigen Erben. Um einen Erbstreit zu verhindern, vereinbarten sie mit dem Mörder, dass er die Eigentumswohnung seiner Eltern sowie 100 000 Fr erhalten soll.
Das Obergericht entschied 2017, dass dieses Geld zur Kostendeckung des Verfahrens zu verwenden sei. Der Rest sollte an den Täter ausgezahlt werden. Dagegen legte die Oberstaatsanwaltschaft Zürich Beschwerde ein, wie gestern bekannt wurde. Straftaten sollen sich nicht lohnen dürfen. Die Vereinbarung soll für unzulässig erklärt werden.
Davon wollte das Bundesgericht aber nichts wissen. Im Urteil hält es fest, dass der Täter auch ohne Straftat den Nachlass geerbt hätte. Die Geschwister der Getöteten hätten nicht auf einen ihnen zustehenden deliktischen Erlös verzichtet. Vielmehr hätten sie dem Verurteilten durch ein legales Rechtsgeschäft Vermögenswerte zukommen lassen, die sie durch Erbschaft erlangt hätten.