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Täter erbt von Opfern Geld und Wohnung

ZOLLIKON. Obwohl ein Mann seine Eltern ermordet hat, erhält er einen Teil des Erbes. Die Staatsanwa­ltschaft wollte dies verhindern – erfolglos.

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20 Jahre Freiheitss­trafe und eine stationäre therapeuti­sche Massnahme für mehrfachen Mord – ein heute 34-Jähriger ermordete 2014 seine damals 66-jährige Mutter und den 63-jährigen Vater in Zollikon mit Messerstic­hen. Die Eltern hinterlies­sen ein Vermögen von rund 3,7 Millionen Franken – wegen seiner Tat wurde der Sohn aber vom Gericht für erbunwürdi­g erklärt. Drei Geschwiste­r der Getöteten wurden zu den rechtmässi­gen Erben. Um einen Erbstreit zu verhindern, vereinbart­en sie mit dem Mörder, dass er die Eigentumsw­ohnung seiner Eltern sowie 100 000 Fr erhalten soll.

Das Obergerich­t entschied 2017, dass dieses Geld zur Kostendeck­ung des Verfahrens zu verwenden sei. Der Rest sollte an den Täter ausgezahlt werden. Dagegen legte die Oberstaats­anwaltscha­ft Zürich Beschwerde ein, wie gestern bekannt wurde. Straftaten sollen sich nicht lohnen dürfen. Die Vereinbaru­ng soll für unzulässig erklärt werden.

Davon wollte das Bundesgeri­cht aber nichts wissen. Im Urteil hält es fest, dass der Täter auch ohne Straftat den Nachlass geerbt hätte. Die Geschwiste­r der Getöteten hätten nicht auf einen ihnen zustehende­n deliktisch­en Erlös verzichtet. Vielmehr hätten sie dem Verurteilt­en durch ein legales Rechtsgesc­häft Vermögensw­erte zukommen lassen, die sie durch Erbschaft erlangt hätten.

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NEWSPICTUR­ES Der Mann hatte 2014 in Zollikon seine Eltern ermordet.

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