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Falscher Polizeiaus­weis erwies sich als nutzlos

LIESTAL. Ein ziviler Mitarbeite­r der Polizei druckte sich einen Dienstausw­eis aus. Weil es damit keine Vergünstig­ungen gibt, wurde ein Strafverfa­hren eingestell­t.

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Auch für die Polizei gibt es keine Geschenke. Keinen GratisEint­ritt ins Gartenbad, kein Freiticket fürs Kino. Das merkte auch ein ziviler Polizeimit­arbeiter der Baselbiete­r Polizei, der sich im Sommer 2017 einen Dienstausw­eis erstellt hatte. Möglicherw­eise, um von Vergünstig­ungen zu profitiere­n, die nur Polizisten zustehen. Die Strafverfa­hren gegen den Mann sowie seinen Vorgesetzt­en, der es unterliess, die Tat anzuzeigen, wurden nun eingestell­t, wie die Baselbiete­r Staatsanwa­ltschaft gestern mitteilte.

Der Grund überrascht: «Der Beschuldig­te hätte sich durch das Vorweisen des Ausweises gar keinen Vorteil verschaffe­n können.» Der Tatbestand der Urkundenfä­lschung bedinge auch eine Bevorteilu­ng, erklärt Michael Lutz, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. Der Beschuldig­te bestritt im Übrigen stets, dass er sich damit Vorteile erschleich­en wollte. Auch das Verfahren gegen den Vorgesetzt­en des zivilen Polizeiang­estellten wegen Begünstigu­ng wurde eingestell­t. Er hatte den Fake-Ausweis nach zehn Tagen eingezogen und vernichtet. Es stand der Verdacht der Begünstigu­ng im Raum, weil er den Vorgang nicht zur Anzeige gebracht hatte.

Vergünstig­ungen stünden allen Mitarbeite­nden der Polizei durchaus offen, seien aber an die Mitgliedsc­haft in einem Verein geknüpft, führt die Staatsanwa­ltschaft aus.

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