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Falscher Polizeiausweis erwies sich als nutzlos
LIESTAL. Ein ziviler Mitarbeiter der Polizei druckte sich einen Dienstausweis aus. Weil es damit keine Vergünstigungen gibt, wurde ein Strafverfahren eingestellt.
Auch für die Polizei gibt es keine Geschenke. Keinen GratisEintritt ins Gartenbad, kein Freiticket fürs Kino. Das merkte auch ein ziviler Polizeimitarbeiter der Baselbieter Polizei, der sich im Sommer 2017 einen Dienstausweis erstellt hatte. Möglicherweise, um von Vergünstigungen zu profitieren, die nur Polizisten zustehen. Die Strafverfahren gegen den Mann sowie seinen Vorgesetzten, der es unterliess, die Tat anzuzeigen, wurden nun eingestellt, wie die Baselbieter Staatsanwaltschaft gestern mitteilte.
Der Grund überrascht: «Der Beschuldigte hätte sich durch das Vorweisen des Ausweises gar keinen Vorteil verschaffen können.» Der Tatbestand der Urkundenfälschung bedinge auch eine Bevorteilung, erklärt Michael Lutz, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte bestritt im Übrigen stets, dass er sich damit Vorteile erschleichen wollte. Auch das Verfahren gegen den Vorgesetzten des zivilen Polizeiangestellten wegen Begünstigung wurde eingestellt. Er hatte den Fake-Ausweis nach zehn Tagen eingezogen und vernichtet. Es stand der Verdacht der Begünstigung im Raum, weil er den Vorgang nicht zur Anzeige gebracht hatte.
Vergünstigungen stünden allen Mitarbeitenden der Polizei durchaus offen, seien aber an die Mitgliedschaft in einem Verein geknüpft, führt die Staatsanwaltschaft aus.