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UNO-Migrationspakt soll nicht vors Volk
BERN. Auf Druck legt der Bundesrat den UNO-Migrationspakt nun dem Parlament vor, nicht aber den Stimmbürgern.
Die Debatte um den UNO-Migrationspakt, der global irreguläre Migration bekämpfen will, verlief bereits im Parlament heftig. Nun sorgt der rechtlich nicht bindende Pakt weiter für Zündstoff, obwohl Aussenminister Ignazio Cassis die Unterzeichnung Mitte Dezember in Marrakesch auf Eis legte. Zwar legt die Regierung dem Parlament den Pakt in einem einfachen Bundesbeschluss vor. Die Stimmbürger können sich zu ihm jedoch nicht äussern, da er nicht referendumsfähig ist.
Das sei ein «politischer Fehler», sagte CVP-Präsident Gerhard Pfister in der «SonntagsZeitung». Der Bundesrat erwecke den Eindruck, dass er das Volk bei wichtigen Entscheiden umgehen wolle. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi geht noch weiter: Die Regierung «trickse das Volk aus». FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann würde ebenfalls eine Volksabstimmung begrüssen, sagt aber auch: Der Bundesrat nutze seinen Handlungsspielraum, er sei nicht verpflichtet, einen referendumsfähigen Beschluss vorzulegen.
Umstritten beim Vertragswerk ist unter anderem, welche rechtlichen Verpflichtungen er für die Schweiz bringt. Bei der Unterzeichnung in Marrakesch, wo 164 Länder anwesend waren, erklärte ein UNO-Sprecher, der Vertrag habe «rechtlich bindenden Charakter».
Das Aussendepartement (EDA) schreibt der «SonntagsZeitung», dass der Pakt nur politisch bindend sei für jene Staaten, die ihm zugestimmt hätten. Deshalb sei eine solche Folgerung falsch.