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Familienvater wird nach Kosovo ausgewiesen
LAUSANNE. Seine Familie hat den Schweizer Pass. Der Vater muss nun die Schweiz verlassen, weil er Sozialhilfe bezogen hatte und straffällig geworden war.
Ein im Kanton St. Gallen lebender Kosovare wird nach einem Entscheid des Bundesgerichts aus der Schweiz weggewiesen. Seine Ehefrau und die fünf gemeinsamen Kinder haben den Schweizer Pass. Die Straffälligkeit, der Sozialhilfebezug und die Schulden sprechen gegen eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung.
Aus dem Bundesgerichts geht hervor, dass der Weggewiesene 2000 im Alter von 13 erstmals in die Schweiz einreiste. Seine
Aufenthaltsbewilligung wurde 2005 jedoch aufgehoben, weil er straffällig geworden war. 2011 reiste er nach der Heirat wieder ein und bezog von Beginn an Sozialhilfe. Da er keiner Arbeit nachging und Schulden in der Höhe von rund 30000 Franken anhäufte, verfügte das St. Galler Migrationsamt 2015, dass seine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert wird.
Mit Hinweis auf die Beziehung zu seinen Kindern und die Kinderrechtskonvention monierte der Mann, es sei keine korrekte Interessenabwägung gemacht worden.
Das Gericht urteilt nun jedoch, dass sein Verschulden an der Sozialhilfeabhängigkeit erheblich sei.
Für Reto Rufer von Amnesty International Schweiz ein hartes Urteil: «Insofern hart, als fünf zum Teil noch kleine Kinder sowie die Ehefrau betroffen sind und kein schweres Delikt gegen Leib und Leben zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung führte.» Es gebe aber zahlreiche Urteile zu Wegweisungen, in denen eine ähnliche Interessenabwägung vorgenommen worden sei. Die Gerichte müssten abwägen zwischen dem Recht auf Familienleben und Strafdelikten.
«Es ist insofern ein hartes Urteil, als fünf zum Teil noch kleine Kinder und die Ehefrau betroffen sind.» Reto Rufer Amnesty International Schweiz