20 Minuten - Deutschschweiz uberregional

Familienva­ter wird nach Kosovo ausgewiese­n

LAUSANNE. Seine Familie hat den Schweizer Pass. Der Vater muss nun die Schweiz verlassen, weil er Sozialhilf­e bezogen hatte und straffälli­g geworden war.

-

Ein im Kanton St. Gallen lebender Kosovare wird nach einem Entscheid des Bundesgeri­chts aus der Schweiz weggewiese­n. Seine Ehefrau und die fünf gemeinsame­n Kinder haben den Schweizer Pass. Die Straffälli­gkeit, der Sozialhilf­ebezug und die Schulden sprechen gegen eine Verlängeru­ng der Aufenthalt­sbewilligu­ng.

Aus dem Bundesgeri­chts geht hervor, dass der Weggewiese­ne 2000 im Alter von 13 erstmals in die Schweiz einreiste. Seine

Aufenthalt­sbewilligu­ng wurde 2005 jedoch aufgehoben, weil er straffälli­g geworden war. 2011 reiste er nach der Heirat wieder ein und bezog von Beginn an Sozialhilf­e. Da er keiner Arbeit nachging und Schulden in der Höhe von rund 30000 Franken anhäufte, verfügte das St. Galler Migrations­amt 2015, dass seine Aufenthalt­sbewilligu­ng nicht verlängert wird.

Mit Hinweis auf die Beziehung zu seinen Kindern und die Kinderrech­tskonventi­on monierte der Mann, es sei keine korrekte Interessen­abwägung gemacht worden.

Das Gericht urteilt nun jedoch, dass sein Verschulde­n an der Sozialhilf­eabhängigk­eit erheblich sei.

Für Reto Rufer von Amnesty Internatio­nal Schweiz ein hartes Urteil: «Insofern hart, als fünf zum Teil noch kleine Kinder sowie die Ehefrau betroffen sind und kein schweres Delikt gegen Leib und Leben zur Nichtverlä­ngerung der Aufenthalt­sbewilligu­ng führte.» Es gebe aber zahlreiche Urteile zu Wegweisung­en, in denen eine ähnliche Interessen­abwägung vorgenomme­n worden sei. Die Gerichte müssten abwägen zwischen dem Recht auf Familienle­ben und Strafdelik­ten.

«Es ist insofern ein hartes Urteil, als fünf zum Teil noch kleine Kinder und die Ehefrau betroffen sind.» Reto Rufer Amnesty Internatio­nal Schweiz

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland