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Nidwalden lässt altes Unrecht aufarbeiten
STANS. Fremdplatzierungen und Zwangsmassnahmen vor 1981 – laut Nidwalden darf sich so ein Unrecht nicht wiederholen.
BELIEBT Der Kanton Nidwalden strebt zusammen mit den politischen Gemeinden und den Landeskirchen die wissenschaftliche Untersuchung von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 auf dem eigenen Gebiet an, wie er gestern mitteilte. Diese Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sorgten seit geraumer Zeit für politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskussionen – und zwar in der gesamten Schweiz. Viele Betroffene würden heute noch unter der erfahrenen Ungerechtigkeit und unter der oft schlechten Behandlung in Heimen, Anstalten oder fremden Familien leiden. «Das soll dazu beitragen, dass das erlittene Leid im Bewusstsein der Öffentlichkeit bleibt und sich solches Unrecht nicht wiederholt», betonte Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Daher werde eine fundierte historische Aufarbeitung angestrebt, «die das Thema wissenschaftlich beleuchtet und Betroffene zu Wort kommen lässt».
Damit nicht genug: Der Nidwaldner Regierungsrat strebt am Schluss der Aufarbeitung eine Publikation an. Diese solle von unabhängigen Personen erarbeitet werden. Wichtig dabei sei vor allem, dass sie sich in erster Linie an ein regionales Publikum richte und zügig herausgegeben werde – solange die Betroffenen noch leben. Für dieses Werk und die Aufarbeitung wurden dem Landrat 310000 Franken beantragt. Den grössten Anteil der Kosten, rund 300000 Franken, machen die Forschungsarbeiten aus.