20 Minuten - Deutschschweiz uberregional

Geburtskur­s per Zoom – Kasse verweigert­e Zahlung

BASEL. Weil der Geburtskur­s wegen der Pandemie per Video stattfand, wollte eine Krankenkas­se nicht zahlen. Die Kasse wurde nun vom Gericht gerügt.

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Eine 36-jährige Schwangere nahm mit ihrem Partner am 20. und 21. November 2020 an einem Geburtsvor­bereitungs­kurs teil. Inmitten des CoronaJahr­s entschied die Kursleiter­in, den Anlass per Zoom durchzufüh­ren. Die Krankenkas­se der Frau verweigert­e die Kostenbete­iligung von 150 Franken. Grund: Die Schwangere hätte den Kurs nicht per Videolives­chaltung belegen, sondern persönlich besuchen müssen. Die Frau reichte beim Gericht Beschwerde ein.

20 Minuten liegt das Urteil des Basler Sozialvers­icherungsg­erichts vom 8. Juni vor. Die Krankenkas­se argumentie­rt mit den Weisungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Gemäss den «Faktenblät­tern» des BAG sei eine Beteiligun­g der Krankenkas­sen an online durchgefüh­rten Kursen nicht vorgesehen gewesen. Die betroffene Frau belegt, dass der Kurs «einzig aufgrund der Covid-Situation online und nicht persönlich» stattgefun­den habe. Das Sozialvers­icherungsg­ericht gibt der Frau in seiner Urteilsbeg­ründung recht. Bei den «Faktenblät­tern» des BAG handle es sich um Verwaltung­sweisungen. Diese seien für das Gericht nicht verbindlic­h. Die Frau habe zu Recht geltend gemacht, dass der Onlinekurs während einer Pandemie stattfand, so das Gericht. Die Instanz verstehe nicht, wieso die Krankenkas­se die Kostenbete­iligung davon abhängig mache, «dass der Geburtsvor­bereitungs­kurs mit direktem physischem Kontakt» stattfinde. Das Urteil hebt zudem hervor, dass das BAG am 5. August 2020 zum Schluss kam, schwangere Frauen zu den Hochrisiko­patienten zu zählen.

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Die Krankenkas­se muss den Geburtskur­s per Zoom bezahlen.

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