20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
Geburtskurs per Zoom – Kasse verweigerte Zahlung
BASEL. Weil der Geburtskurs wegen der Pandemie per Video stattfand, wollte eine Krankenkasse nicht zahlen. Die Kasse wurde nun vom Gericht gerügt.
Eine 36-jährige Schwangere nahm mit ihrem Partner am 20. und 21. November 2020 an einem Geburtsvorbereitungskurs teil. Inmitten des CoronaJahrs entschied die Kursleiterin, den Anlass per Zoom durchzuführen. Die Krankenkasse der Frau verweigerte die Kostenbeteiligung von 150 Franken. Grund: Die Schwangere hätte den Kurs nicht per Videoliveschaltung belegen, sondern persönlich besuchen müssen. Die Frau reichte beim Gericht Beschwerde ein.
20 Minuten liegt das Urteil des Basler Sozialversicherungsgerichts vom 8. Juni vor. Die Krankenkasse argumentiert mit den Weisungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Gemäss den «Faktenblättern» des BAG sei eine Beteiligung der Krankenkassen an online durchgeführten Kursen nicht vorgesehen gewesen. Die betroffene Frau belegt, dass der Kurs «einzig aufgrund der Covid-Situation online und nicht persönlich» stattgefunden habe. Das Sozialversicherungsgericht gibt der Frau in seiner Urteilsbegründung recht. Bei den «Faktenblättern» des BAG handle es sich um Verwaltungsweisungen. Diese seien für das Gericht nicht verbindlich. Die Frau habe zu Recht geltend gemacht, dass der Onlinekurs während einer Pandemie stattfand, so das Gericht. Die Instanz verstehe nicht, wieso die Krankenkasse die Kostenbeteiligung davon abhängig mache, «dass der Geburtsvorbereitungskurs mit direktem physischem Kontakt» stattfinde. Das Urteil hebt zudem hervor, dass das BAG am 5. August 2020 zum Schluss kam, schwangere Frauen zu den Hochrisikopatienten zu zählen.