20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
Vergewaltiger kommt frei, bevor das Urteil vorliegt
BASEL. Bis das Urteil des Appellationsgerichts zum Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse vorliegt, ist der Täter auf freiem Fuss.
Das Urteil des Basler Appellationsgerichts im Berufungsverfahren zum Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse wirft hohe Wellen (20 Minuten berichtete). Das Gericht stufte das Verschulden des Täters milder ein als die Vorinstanz. Neu lautet das Verdikt 36 statt 51 Monate, wobei der 33-jährige Portugiese nach 18 Monaten bedingt aus der Haft entlassen wird. Das ist am 11.August der Fall. Da er mit einem Landesverweis von sechs Jahren belegt wurde, wird er nächste Woche die Schweiz umgehend verlassen müssen.
Ob dieses Urteil noch vors Bundesgericht gezogen wird, ist unklar. Der fallführende Erste Staatsanwalt Sasha Stauffer teilte auf Anfrage mit, dass er zunächst das schriftliche Urteil abwarte. «Ich entscheide dann über allfällig weitere Schritte.»
Das Verdikt schockte die Öffentlichkeit und provozierte auf sozialen Medien einen Aufschrei, weil Gerichtspräsidentin
Liselotte Henz in ihrer mündlichen Begründung einen Teil der Verantwortung an der Tat dem Opfer übertragen hatte. Henz möchte sich vor der Publikation des schriftlichen Urteils nicht öffentlich dazu äussern, wie die Medienstelle des Appellationsgerichts 20 Minuten mitteilte. Das Urteil mit der schriftlichen Begründung werde in einigen Wochen ergehen und dann publiziert.
Doch zu diesem Zeitpunkt wird der verurteilte Vergewaltiger bereits bei seinen vier Kindern in Portugal sein. Eine vorsorgliche Verlängerung der Haft ist nicht möglich, selbst wenn der Fall noch vor Bundesgericht landen würde. Dazu gibt es auch ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg.