Überwachung wird teurer – bleiben Taten ungeklärt?
BERN. Ermittler müssen für Überwachungsdienste tief in die Tasche greifen. Das spielt laut Politikern Kriminellen in die Hände.
Der Kanton Aargau und der Bund streiten über eine Rechnung von 800 000 Franken: Diese hat der Überwachungsdienst ÜPF des Bundes für die Beschaffung von Handydaten im Vierfachmord von Rupperswil verschickt (20 Minuten berichtete). Solche Dienstleistungen – von Handyortungen bis zur Internetüberwachung bei Terrorverdacht – dürften für die Kantone gar noch teurer werden. Der Bundesrat will die Gebühren um 70 Prozent erhöhen. Auch weil mehr Geld in die Infrastruktur fliesst.
Für die Konferenz der Staatsanwälte sind die Gebühren jetzt schon zu hoch: «Eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs kostet in Frankreich 300 Euro. Bei uns sind es 2500 Franken», sagt Präsident Fabien Gasser. Das Sparprogramm des Bundes treffe die Kantone. Grosse Sorgen macht sich auch CVP-Nationalrat Marco Romano: «Ich weiss aus dem Tessin, dass Ermittler schon heute aus Kostengründen auf Überwachungsmassnahmen verzichten.» Er befürchtet, dass so Drogendelikte nicht aufgeklärt oder gar Terrorsympathisanten zögerlicher überwacht werden.
Nils Güggi vom ÜPF verteidigt dagegen die Erhöhung der Gebühren. Sie sei nötig, damit die Ausbauten finanziert werden könnten. Man werde kaum wegen des Geldes auf nötige Überwachungen verzichten, zudem würden HandyrasterFahndungen künftig gar günstiger. Auch der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob sagt: «Natürlich müssen Staatsanwälte die Kosten berücksichtigen.» Das sei aber gar nicht schlecht, da eine Überwachung ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei und nicht leichtfertig eingesetzt werden dürfe. Er könne damit leben, wenn nicht jede Ehrverletzung im Netz aufgeklärt werde.
Strafverfolgungsbehörden können beim Bund eine Überwachung anordnen. So geschehen im Fall Rupperswil: Zur Klärung des Vierfachmordes besorgte der Überwachungsdienst ÜPF 30 000 Handynummern von Personen, die sich zum Zeitpunkt der Tat in der Nähe aufhielten. Der Bund stellte dafür laut «Aargauer Zeitung» 800 000 Franken in Rechnung. Diese ist nun ein Fall für die Justiz. Ein Grossteil der Summe ginge als Entschädigung an die Netzbetreiber wie Swisscom. Marco Romano (CVP) sagt dazu: «Auch über die Höhe der Entschädigungen muss diskutiert werden.»