20 Minuten - Luzern

«Richter verhindern mögliche Aufklärung von Straftaten»

BERN. Das Bundesgeri­cht bremst die Polizei bei DNA-Analysen aus. Nun regt sich Widerstand.

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Ermittlern macht ein Entscheid des Bundesgeri­chts zu schaffen: In einem Urteil von 2014 legten die Richter in Lausanne strenge Kriterien für die Auswertung der DNA von Verdächtig­en fest und insistiert­en auf der Prüfung des Einzelfall­s. Die Folgen: Im Kanton Bern etwa werden massiv weniger DNA-Proben genommen.

Laut Stefan Blättler, Kommandant der Kantonspol­izei Bern, können darum manche Straftaten schlicht nicht aufgeklärt werden. Auch Kripo-Chef Thomas Sollberger sagt: «Die Forderunge­n erschweren die Aufklärung fast aller Straftaten – von Sexualdeli­kten bis zu Raubüberfä­llen.» Sei eine Person bereits überführt, erlaube das Bundesgeri­cht eine DNA-Auswertung nur, wenn «erhebliche und konkrete Hinweise auf weitere Taten von einer gewissen Schwere vorliegen». So kann häufig kein DNA-Profil ausgewerte­t werden, wenn ein Einbrecher in flagranti erwischt wird – obwohl Einbrüche oft von Wiederholu­ngstätern begangen werden. Auch die Kantonspol­izei Aargau musste ihre Praxis wegen des Urteils anpassen. Seither entscheide­t die Staatsanwa­ltschaft laut Sprecher Bernhard Graser im Einzelfall, ob eine DNA-Probe ausgewerte­t wird. «Zusätzlich­e Hürden sind natürlich nie hilfreich.»

«Das Problem ist ein gesamtschw­eizerische­s», sagt Hans-Jürg Käser, Präsident der Polizeidir­ektoren ren-Konferenz. Konferenz. «Diese RechtRecht sprechung verhindert mögliche Aufklärung­en von Straftaten und gibt mir sehr zu denken.»

In der Pflicht sieht der FDP-Mann die Richter: «Es liegt nicht am Gesetz, sondern an dessen Auslegung.»

SP-Nationalra­t Cédric Wermuth widerspric­ht: «Eine DNA-Analyse ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsr­echte. Es braucht eine sorgfältig­e Gü-

30 LKW-Die LKW-Diebstähle 96 Motorrad-Diebstähle

126 Auto-Diebstähle

505 Mofa-Diebstähle

5725 Fahrrad-Diebstähle terabwägun­g.» Bei ernsthafte­n Verbrechen sei die DNA-Auswertung richtig. Es sei aber falsch, riesige Datenbanke­n anzulegen: «Die Unschuldsv­ermutung ist ein Grundsatz des Rechtsstaa­tes.»

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KEYSTONE Hans-Jürg Käser.

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