«Richter verhindern mögliche Aufklärung von Straftaten»
BERN. Das Bundesgericht bremst die Polizei bei DNA-Analysen aus. Nun regt sich Widerstand.
Ermittlern macht ein Entscheid des Bundesgerichts zu schaffen: In einem Urteil von 2014 legten die Richter in Lausanne strenge Kriterien für die Auswertung der DNA von Verdächtigen fest und insistierten auf der Prüfung des Einzelfalls. Die Folgen: Im Kanton Bern etwa werden massiv weniger DNA-Proben genommen.
Laut Stefan Blättler, Kommandant der Kantonspolizei Bern, können darum manche Straftaten schlicht nicht aufgeklärt werden. Auch Kripo-Chef Thomas Sollberger sagt: «Die Forderungen erschweren die Aufklärung fast aller Straftaten – von Sexualdelikten bis zu Raubüberfällen.» Sei eine Person bereits überführt, erlaube das Bundesgericht eine DNA-Auswertung nur, wenn «erhebliche und konkrete Hinweise auf weitere Taten von einer gewissen Schwere vorliegen». So kann häufig kein DNA-Profil ausgewertet werden, wenn ein Einbrecher in flagranti erwischt wird – obwohl Einbrüche oft von Wiederholungstätern begangen werden. Auch die Kantonspolizei Aargau musste ihre Praxis wegen des Urteils anpassen. Seither entscheidet die Staatsanwaltschaft laut Sprecher Bernhard Graser im Einzelfall, ob eine DNA-Probe ausgewertet wird. «Zusätzliche Hürden sind natürlich nie hilfreich.»
«Das Problem ist ein gesamtschweizerisches», sagt Hans-Jürg Käser, Präsident der Polizeidirektoren ren-Konferenz. Konferenz. «Diese RechtRecht sprechung verhindert mögliche Aufklärungen von Straftaten und gibt mir sehr zu denken.»
In der Pflicht sieht der FDP-Mann die Richter: «Es liegt nicht am Gesetz, sondern an dessen Auslegung.»
SP-Nationalrat Cédric Wermuth widerspricht: «Eine DNA-Analyse ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte. Es braucht eine sorgfältige Gü-
30 LKW-Die LKW-Diebstähle 96 Motorrad-Diebstähle
126 Auto-Diebstähle
505 Mofa-Diebstähle
5725 Fahrrad-Diebstähle terabwägung.» Bei ernsthaften Verbrechen sei die DNA-Auswertung richtig. Es sei aber falsch, riesige Datenbanken anzulegen: «Die Unschuldsvermutung ist ein Grundsatz des Rechtsstaates.»