Schülerin kündigt – Anbieter beharrt auf Studiengebühren
FREIBURG. Der Vertrag sei nur innert sieben Tagen kündbar: Darauf beharrt ein Fernstudium-Anbieter. Das sorgt für Kritik.
Das Geschäft mit der Weiterbildung ist einträglich: 4,8 Milliarden Franken setzen private Anbieter jährlich um. Entsprechend hart wird der Kampf um Marktanteile geführt – auch mit zweifelhaften Methoden, wie Leserin S. M.* erfahren musste. Sie schrieb sich letztes Jahr für das dreijährige Fernstudium als medizinische Sekretärin beim Anbieter Kultur und Ausbildung ein. Kostenpunkt: 4150 Franken. Nach einem halben Jahr konnte sie die monatlichen Raten von 207 Franken jedoch nicht mehr bezahlen und kündigte. Die Antwort, die sie vom Anbieter erhielt, machte sie «extrem wütend». Dort hiess es, ein Rücktritt vom Vertrag sei nur während sieben Tagen nach der Anmeldung möglich und eine Rückerstattung sei nicht vorgesehen. M. betont, dass ihr die Bestimmungen, die auf der Rückseite der Anmeldung standen, nicht klar gewe- sen seien. Sie habe angenommen, dass ihr nach der Anmeldung noch ein Vertrag zugestellt werde. «Ich finde es frech, dass man mich mit dem Kleingedruckten getäuscht hat.»
Cécile Thomi von der Stiftung Konsumentenschutz kennt solche Klauseln, die nicht nur bei privaten Bildungsangeboten, sondern auch etwa bei Leasingverträgen vorkommen. «Sie zielen darauf ab, Stolpersteine in Verträge einzubauen.» Da es sich im konkreten Fall um eine «Dauerschuld» handle, seien jegliche Bestimmungen, die das Kündigungsrecht ausräumten, unzulässig, sagt Thomi. Die Firma Kultur und Ausbildung wollte keine Stellung nehmen. Stoxx 50 Dax Dow Jones Nasdaq