Journalistin wird entlastet
Um sich ein eigenes Bild zu machen, hat eine Journalistin von Zentralplus.ch im April 2016 ein von der Gruppe Gundula besetztes Haus an der Obergrundstrasse in Luzern betreten. Sie wurde daraufhin wegen Hausfriedensbruchs bestraft.
Jetzt wurde das Verfahren in zweiter Instanz eingestellt. Der Tatbestand sei nicht gegeben, begründet die Staatsanwaltschaft. Für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs sei eine vorsätzliche Tatbegehung nötig. Diese sei aber nicht erfüllt. Die Frau habe glaubhaft darlegen können, dass sie davon ausgegangen sei, die Liegen- schaft für journalistische Zwecke betreten zu dürfen, zitiert Zentralplus.ch aus der Verfügung. Das Online-Magazin zeigt sich denn auch erfreut, dass die Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des Verfahrens «die Pressefreiheit und das öffentliche Interesse» gewürdigt habe.