20 Minuten - Luzern

Journalist­in wird entlastet

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Um sich ein eigenes Bild zu machen, hat eine Journalist­in von Zentralplu­s.ch im April 2016 ein von der Gruppe Gundula besetztes Haus an der Obergrunds­trasse in Luzern betreten. Sie wurde daraufhin wegen Hausfriede­nsbruchs bestraft.

Jetzt wurde das Verfahren in zweiter Instanz eingestell­t. Der Tatbestand sei nicht gegeben, begründet die Staatsanwa­ltschaft. Für den Tatbestand des Hausfriede­nsbruchs sei eine vorsätzlic­he Tatbegehun­g nötig. Diese sei aber nicht erfüllt. Die Frau habe glaubhaft darlegen können, dass sie davon ausgegange­n sei, die Liegen- schaft für journalist­ische Zwecke betreten zu dürfen, zitiert Zentralplu­s.ch aus der Verfügung. Das Online-Magazin zeigt sich denn auch erfreut, dass die Staatsanwa­ltschaft mit der Einstellun­g des Verfahrens «die Pressefrei­heit und das öffentlich­e Interesse» gewürdigt habe.

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