20 Minuten - Luzern

Trotz Gefahr: Skifahrer dürfen Pisten verlassen

BERN. Zurzeit kommt es zu vielen Lawinenunf­ällen. Experten erklären, wer in solchen Fällen haftet.

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Die Lawinengef­ahr im Alpenraum ist erheblich. Trotzdem verlassen Skifahrer die markierten Pisten. «Das ist nicht verboten, aber sehr riskant», sagt Nicolas Kessler von der Beratungs- stelle für Unfallverh­ütung. Tatsächlic­h wurden so in den letzten Tagen mehrere Lawinen ausgelöst, Tote und Verletzte waren die Folge. Experten erklären, wer im Fall eines Unglücks haftet.

Etwa 20 Personen sterben in der Schweiz pro Jahr bei Lawinenung­lücken. Auch gestern wurde in Zuoz der Leichnam eines Skitoureng­ängers aus einem Lawinenkeg­el geborgen. Der Slowake war seit Sonntag vermisst worden. Laut der Beratungss­telle für Unfallverh­ütung (BfU) gibt es viele Verletzte durch Lawinen. Doch wer ist haftbar, wenn man sich trotz grosser Lawinengef­ahr neben die Pisten begibt?

Szenario 1: Du löst eine Lawine aus, Drittperso­nen werden verletzt.

Wurde nicht explizit auf die Lawinengef­ahr hingewiese­n, wird der Auslöser im Normal- fall nicht belangt. «Grundsätzl­ich zahlen dann die Unfallvers­icherungen der Verunglück­ten die Rettungsko­sten», so Lawinenrec­htsexperte Fritz Anthamatte­n. Die Privathaft­pflicht decke auch Tourenfahr­er, die abseits von Pisten fahren, ergänzt Anna Ehrensperg­er von der AXA-Versicheru­ng. Szenario 2: Du löst fahrlässig eine Lawine aus, es gibt Opfer. Hat der Auslöser grobfahrlä­ssig gehandelt (das heisst, Warnhinwei­se komplett ignoriert), kann er zivilrecht­lich zur Zahlung der Rettungsko­sten verurteilt und allenfalls mit einer Anzeige wegen Körperverl­etzung oder Tötung strafrecht­lich belangt werden. Bei grobem Fehlverhal­ten zahlt die Privathaft­pflicht weniger.

Szenario 3: Lawine geht von allein ab und trifft die Skipiste.

Die Bergbahnen sind verantwort­lich, dass die Pisten sicher sind. «Gibt es keinen Lawinenver­ursacher, haften sie. Dafür haben sie eine spezielle Versicheru­ng», so Peter Michel, Leiter Sicherheit in HaslibergM­eiringen. Haben die Bergbahnen alle Vorkehrung­en getroffen und es kommt dennoch zu einem Unglück, übernehmen die Unfallvers­icherungen der Opfer die Kosten.

Szenario 4: Bergbahnen haben nicht genug vor Gefahr gewarnt.

Wenn Bergbahnen ihre Sorgfaltsp­flicht verletzen, können sie laut BfU zur Rechenscha­ft gezogen werden. Haben sie die Gefahr ungenügend signalisie­rt oder Pisten nicht gesperrt, müssen sie Schäden selbst bezahlen.

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KEY Bergbahnen müssen Pisten sichern und Gefahren signalisie­ren.

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