Sprayer sass einen Monat in U-Haft und zahlt hohe Busse
SARNEN. Ein Sprayer (23) hat 50 Tags angebracht und Sachschaden von fast 100 000 Fr. verursacht. Nun wurde er verurteilt.
Seine Sprayereien und Tags waren laut Obwaldner Staatsanwaltschaft in der ganzen Schweizer Szene bekannt: Der 23-Jährige hinterliess von 2014 bis 2017 in 50 Fällen an verschiedenen Orten Sprayereien, vor allem aber an Bahnwagen im Bereich der Gleise der Zentralbahn und der Autostrasse A8. Der angerichtete Sachschaden beträgt 99000 Franken.
Doch die Ermittler kamen dem Mann auf die Spur. Bei der Beweisaufnahme konnten sie auch auf Bildmaterial aus einer Gopro-Kamera zurückgreifen. Im Sommer 2016 wurde er verhaftet – und sass einen Monat in U-Haft: «Es bestand Verdunkelungsgefahr, weil er mit Kollegen zusammen gesprayt hatte», begründet Oberstaatsanwältin Esther Omlin.
Nun wurde ein rechtskräftiges Urteil gefällt: Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 9180 Franken. Zudem muss er eine Busse von 8000 Fr. und die Gerichtskosten von 25 000 Fr. bezahlen. Möglich ist auch, dass Geschädigte Regress nehmen und er für den angerichteten Sachscha- den aufkommen muss, wenn er zu Geld kommt. Omlins Prognose ist gut: «Er wurde im Lauf des Verfahrens zu einem anderen Menschen», sagt sie.
Zum Teil hat der Obwaldner seine Sprayereien auch selber wieder entfernt: Der Sprayer arbeitete während des laufenden Verfahrens bei diversen Geschädigten, um den Schaden wieder zu beheben, «was sich positiv auf das Strafmass auswirkte», so Omlin.