Zürcher teilt aus Jux Video – Ärger mit FBI
ZÜRICH. Ein Zürcher verschickte ein illegales Zoophilie-Video. Nun musste er bei der Stadtpolizei antraben.
Ein 26Jähriger hat via FacebookMessenger ein illegales Sexvideo verschickt. Womit der Mann nicht gerechnet hatte: Das FBI fing die Nachricht ab und meldete ihn der Zürcher Poli zei. Er habe das Video zugeschickt bekommen und aus Spass zweien seiner Cousins weitergeleitet, sagt der Mann zu 20 Minuten. Jetzt muss er mit einem Verfahren rechnen.
«Als mich die Polizei wegen des Videos, auf dem ein Mann Sex mit einem Esel hat, anrief, dachte ich, dass mich jemand aufziehen wolle.» B.M. (26)
«Als mich die Polizei am Montag anrief und meinte, es gehe um ein Video, auf dem eine Person Sex mit einem Esel hat, dachte ich, dass mich jemand aufziehen wolle», sagt B. M.* (26). Die Polizei habe ihn noch am selben
Tag zu einer Einvernahme eingeladen. Dort habe ein Polizist angegeben, dass man durch das FBI Kenntnis von seinen Aktivitäten habe. Der junge Zürcher hatte das Zoophilie-Video im November erhalten und über Facebook-Messenger an zwei Cousins weitergeleitet. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er sich damit strafbar mache.
Marco Cortesi, Medienchef der Stadtpolizei, bestätigt, dass der Hinweis aus dem Ausland kam: «Die Meldung ist über das National Center for Missing and Exploited Children, das beim FBI angesiedelt ist, zu uns gelangt.» Der Absender habe mit einem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft zu rechnen. Wer ein solches Video erhalte, solle es sofort löschen und unter keinen Umständen speichern oder weiterleiten. In der Schweiz ist Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Tieren zeigt, verboten. Eine allfällige Verurteilung des jungen Zürchers würde voraussichtlich durch die Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl erfolgen, so der IT-Anwalt Martin Steiger. «Dagegen könnte der Mann Einsprache erheben und die Angelegenheit durch ein Gericht überprüfen lassen.» Sollte es zu einer Verurteilung kommen, würden den jungen Mann eine bedingte Geldstrafe und eine Busse erwarten. Ausserdem müsste er die Verfahrenskosten sowie die Verteidigungskosten tragen. Es gilt die Unschuldsvermutung. *Name der Redaktion bekannt