Mann spielt mit Revolver und verletzt seinen Kollegen schwer
LUZERN. Ein 25-Jähriger wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er einen Kollegen angeschossen hatte.
Das Luzerner Kriminalgericht bestrafte den Mann mit 15 Monaten bedingt wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes. Der Beschuldigte soll dem Opfer eine Genugtuung von 15000 Franken zahlen und ihm den entstandenen Schaden vollständig ersetzen. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten von über 16000 Franken bezahlen.
Der Vorfall ereignete sich 2015 in St. Urban. Der Beschul digte und ein Kollege von ihm gaben an, sie hätten von einem unbekannten Mann einen Revolver und eine Pistole mit Munition geschenkt erhalten. Am nächsten Tag machten sie, in Begleitung von drei weiteren Personen, in einem Wald bei St. Urban Schiessübungen. Der Beschuldigte drückte mehrmals ab, doch löste sich kein Schuss aus dem Revolver. Dieser löste sich aber später im Auto, wo der Beschuldigte erneut mit dem Revolver herumspielte und auf einen weiteren Kollegen zielte, der neben ihm sass. Die Kugel durchbohrte den Oberarm des Opfers und blieb in dessen Oberkörper stecken.
Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft, auch wegen des Verstosses gegen das Waffengesetz. Er wurde in der Schweiz geboren, hat aber die kosovarische Staatsbürgerschaft, weshalb ihm das Tragen von Waffen generell untersagt ist. Das gestern veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet.