Terrorabwehr: Reicht der Hausarrest für Gefährder?
BERN. Der Bundesrat will Gefährder auch künftig nicht präventiv in Haft nehmen. Hausarrest soll aber möglich sein.
Justizministerin Karin KellerSutter möchte der Polizei mehr Möglichkeiten im Kampf gegen potenzielle Terroristen geben. Heute sind ihr die Hände gebunden, wenn von einer Person Gefahr ausgeht, sich diese aber nicht strafbar gemacht oder die Strafe abgesessen hat. Geplant sind folgende Massnahmen:
Meldepflicht: Sogenannte Gefährder – etwa Jihad-Rückkehrer – müssen sich auf dem Polizeiposten melden.
• Reiseverbot und Beschlagnahmung des Passes
• Kontaktverbot: Gefährdern soll der Kontakt mit dem radikalisierten Umfeld untersagt werden können.
• Hausarrest: Als letztes Mittel soll eine Person die eigene Wohnung nicht mehr verlassen dürfen. Dies würde etwa mittels einer elektronischen Fussfessel kontrolliert.
Abstand genommen hat der Bundesrat von der Möglichkeit, Gefährder präventiv in Haft zu nehmen. Das hatten die Kantone vorgeschlagen. Den Verzicht begründete Keller-Sutter damit, dass eine Sicherheitshaft gegen die Menschenrechtskonvention verstosse.
Den Entscheid kritisiert Barbara Keller-Inhelder (SVP): «Es gibt sicher Juristen, die anderer Meinung sind.» Der Schutz der Bevölkerung sei höher zu gewichten. Der Vorschlag des Bundesrates sei aber ein Schritt in die richtige Richtung. Für Andrea Gmür (CVP) ist der Hausarrest ein «guter Kompromiss»: «Es ist ein gangbarer Weg, die Leute einigermassen kontrollieren zu können.»