Svp-kantonsrat will, dass Mord nicht mehr verjährt
ST. GALLEN. Der Kristallhöhlenmord von 1982 ist inzwischen verjährt. Der Mörder zweier Mädchen wird nie belangt. Ein Politiker will nun gegen die Verjährung vorgehen.
«Dieser Fall ist noch bei so vielen Menschen präsent, vor allem im Rheintal. Und er wird auch nicht vergessen», sagt der St. Galler Svp-kantonsrat Mike Egger (25). Gemeint ist der Doppelmord 1982 an zwei Mädchen bei der Kristallhöhle bei Oberriet SG. Gemäss Artikel 97 STGB verjährt die Strafverfolgung bei Straftaten nach 30 Jahren, wenn die für die Tat angedrohte Höchststrafe lebenslänglich ist. Nicht verjähren in der Schweiz können sexuelle Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren, Völker- mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und qualifizierte terroristische Handlungen. Für Egger ist klar: «Es kann auch nicht sein, dass Mord verjährt.» So wie er sehen es auch viele 20-Minuten-leser. Bei einer Umfrage hatten sich rund 6000 Personen beteiligt – für 94 Prozent ist klar, dass Mord nicht verjähren darf.
Deshalb reicht Egger nun in der Junisession 2018 im St. Galler Kantonsrat ein Standesbegehren für die Abschaffung von Verjährungsfristen bei Schwerstverbrechen ein. «Mit der Entwicklung von DNAAnalysen stehen den Ermitt- lungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung, die teilweise zu spektakulären Fahndungserfolgen geführt haben», so Egger. Das könne man doch nicht ausser Acht lassen. Denn so liessen sich lange nach der Straftat Beweise erbringen, die zur Überführung von Tätern führen könnten. Zudem entwickle sich die Technik weiter.
Im Herbst 2017 hatte der Zürcher Svp-nationalrat Alfred Heer bereits eine entsprechende
Motion eingereicht. Der Bundesrat sprach sich dagegen aus, worauf sie mit 117:67 abgelehnt wurde.