13 von 16 Pädo-tätern dürfen bleiben
BERN. Je nach Tat gibt es grosse Unterschiede beim Anteil der Landesverweise. Am konsequentesten ist die Justiz bei Drogendelikten: Zu 87 Prozent ausgeschafft wird, wer als Ausländer wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Auch der bandenmässige Diebstahl wird zu 73 Prozent mit einem Landesverweis bestraft (siehe Grafik). Das geht aus einer Bilanz der Urteile des letzten Jahres hervor. Dabei hat das Bundesamt für Statistik jene Straftaten berücksichtigt, die nach dem Inkrafttreten des neuen Ausschaffungsartikels im Oktober 2016 begangen wurden.
Wer hingegen Sozialhilfebetrug begeht, darf auf die Härtefallklausel hoffen: Von den 25 im letzten Jahr verurteilten Tätern muss keiner das Land verlassen. Täter, die wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt wurden, können in 13 von 16 Fällen bleiben. Auch bei den Vergewaltigungen müssen nur 2 von 5 Tätern das Land verlassen. Bei Raub wird rund die Hälfte der Täter ausgeschafft. Ob ein Ausländer das Land verlassen muss oder nicht, hat auch mit dem Strafmass zu tun. Wer nur eine Geldstrafe bezahlen muss, darf in 97 Prozent der Fälle bleiben. Wer ins Gefängnis muss, wird in 80 Prozent der Fälle ausgeschafft.