Muss ich für meinen Fehler bezahlen?
Ich bin in meinem Lehrbetrieb für das Büromaterial zuständig. Nun habe ich bei einem Lieferanten eine grosse Menge Papier bestellt – es war gerade ein wirklich tolles Angebot! Leider fand mein Chef, es sei der falsche Papiertyp, und meinte, ich müsse das Papier oder zumindest die Kosten für die Rückführung zum Lieferanten bezahlen. Darf er das verlangen? Emily
In deinem Fall geht es um eine Haftungsfrage, die immer sehr stark vom Einzelfall abhängig ist. Als Arbeitnehmende bist du zwar grundsätzlich für den Schaden verantwortlich, den du absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zugefügt hast. Bei der Fahrlässigkeit muss zudem der Schweregrad – von leicht bis grob – beurteilt werden.
In diesem Zusammenhang stellen sich dann aber ganz verschiedene Fragen: Wie gut war die Aufsicht des Lehrbetriebs? Wie weit fortgeschritten bist du als Lernende schon? Welche Prozesse und Vorgaben gibt es, an die du dich halten musst? Machst du diese Arbeit häufig oder eher selten? Je nach Beurteilung fällt die rechtliche Einschätzung unterschiedlich aus.
Aus deiner Schilderung lese ich, dass du mit bestem Wissen und Gewissen Papier bestellt hast und durch das Aktionsangebot deinem Lehrbetrieb sogar einen Vorteil verschaffen wolltest. Dein einziger Fehler war, dies nicht mit deinem Berufsbildner nochmals abgesprochen zu haben – gleichzeitig mangelte es hier aber wohl auch an Kontrolle durch ihn.
Bei Lernenden ist man in solchen Haftungsfällen normalerweise sehr zurückhaltend und würde höchstens einen symbolischen Betrag verlangen. Denn du befindest dich einerseits noch in der Ausbildung, da passieren solche Fehler einfach mal, und andererseits ist dein Lohn sehr gering. Ich sehe deshalb keinen Grund, dir diese Kosten zu verrechnen, und bin mir sicher, das sieht dein Berufsbildner auch so, wenn der erste Ärger verflogen ist.