Grapscher-abwehr: So wenig dürfen Opfer tun
BERN. Beissen, mit der Faust zuschlagen oder den Pfefferspray einsetzen: Wie dürfen sich Frauen wehren, wenn sie sexuell belästigt werden?
BERN. Wehrt sich eine Frau gegen einen Grapscher mit einem Faustschlag ins Gesicht, droht ihr eine Strafe wegen Körperverletzung. Ohrfeigen oder der Einsatz eines Pfeffersprays dagegen haben in der Regel kein juristisches Nachspiel. Die Svp-nationalrätin und Juristin Barbara Steinemann kritisiert: «Belästigte Frauen sollen sich stärker wehren dürfen.»
Als ein 20-Jähriger ihr an Silvester in Wien an den Hintern fasste, wehrte sich eine Schweizerin und brach dem Angreifer das Nasenbein. Der Genferin droht eine Geldstrafe von 150 Euro.
Auch in der Schweiz dürfen Opfer von sexueller Belästigung nicht einfach zuschlagen. «Gegenwehr muss verhältnismässig sein», sagt die Rechtsanwältin Brigitta Sonnenmoser, die auf Opferhilfe spezialisiert ist. Der Begriff der Verhältnismässigkeit sei nicht definiert und hänge von den Umständen des Einzelfalls ab. Werde man an Po oder Busen begrapscht und wehre sich mit einem Faustschlag, so werde eine Grenze überschritten. (siehe Boxen). «Grundsätzlich sollte man sich vor überschiessender Selbstjustiz hüten», sagt Sonnenmoser.
Die Svp-nationalrätin und Juristin Barbara Steinemann dagegen findet: «Wer eine Frau begrapscht, muss damit rechnen, dass sie sich wehrt – auch mit einem Faustschlag ins Gesicht.» Das seien selbstbestimmte Frauen, die sich so einen respektlosen Umgang nicht gefallen liessen. «Täter und Opfer werden hier verwechselt.» Fürchte eine Frau gar, vergewaltigt zu werden, und werde sie dabei gewürgt oder körperlich traktiert, solle sie sich auch mit einem Messer wehren können, ohne juristische Folgen fürchten zu müssen.