Kontrollfreak verbot seiner Freundin (14) die Schminke
RORSCHACH. Ein Mann (20) muss morgen wegen diverser Delikte vor Gericht. Ihm droht ein Landesverweis.
Im Herbst 2016 ging eine damals knapp 14-Jährige eine Beziehung mit einem knapp 18-Jährigen ein. Diese Beziehung war laut Anklageschrift wegen der krankhaften Eifersucht des Mannes von einigem Auf und Ab geprägt. Im Januar 2017 erstattete die 14-Jährige Strafanzeige gegen ihren Freund und erwirkte ein Kontaktverbot. Trotzdem suchte sie immer wieder den Kontakt zum heute 20-Jährigen. Dies, obwohl dieser ihr übel mitspielte, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer zehnseitigen Anklageschrift darlegt. Morgen steht der Mann vor dem Kreisgericht Rorschach. Die vorgeworfenen Delikte haben vor allem mit der krankhaften Eifersucht des Mannes zu tun.
So kontrollierte er die 14-Jährige ständig. Sie musste ihm jeweils mitteilen, wenn sie das Haus verliess, und ihm Bilder ihres Outfits senden, damit er dieses absegnen konnte. Er verbot ihr auch, sich zu schminken. Falls sie sich nicht an seine Weisungen halte, drohte er ihr an, sie zusammenzuschlagen oder Nacktnötigung, bilder von ihr zu versenden. Diese entstanden teilweise bei den regelmässigen sexuellen Handlungen zwischen den beiden.
Im Herbst 2018 wurde Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie, mehrfacher Verletzung des Geheimoder Privatbereiches durch Aufnahmegeräte, mehrfacher Beschimpfung und Tätlichkeiten eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse. Der Vollzug sei bedingt zu gewähren. Dem Mann droht zudem ein Landesverweis von fünf Jahren.