20 Minuten - St. Gallen

Jobverlust – wie kann ich mich dagegen wehren?

Die Gründe für den Verlust des Arbeitspla­tzes können ganz unterschie­dlich sein. Doch nicht jede Kündigung muss man einfach so hinnehmen.

- VALENTIN RITZ

Arbeitsver­hältnisse können in der Schweiz praktisch jederzeit aufgelöst werden. Eine Begründung ist zumindest aus gesetzlich­er Sicht nicht unbedingt notwendig. Eine Kündigung kann jedoch auch missbräuch­lich sein, wenn sie beispielsw­eise aus unfairen oder besonders verwerflic­hen Gründen ausgesproc­hen wird.

In einem solchen Fall ist der Job zwar meistens trotzdem verloren, doch Betroffene können in manchen Fällen, je nach Anlass der Kündigung, Dauer des Arbeitsver­hältnisses oder Ausmass der Persönlich­keitsverle­tzung, eine Entschädig­ung von bis zu sechs Monatslöhn­en einfordern.

Vergangene Gerichtsen­tscheide in der Schweiz zeigen jedoch, dass sich die Gerichte aufgrund der vielen einflussne­hmenden Faktoren in solchen Fällen immer wieder von neuem mit der Frage auseinande­rsetzen müssen, wann eine Kündigung nun tatsächlic­h missbräuch­lich ist. Das Arbeitsver­hältnis ist nach einem derartigen Eingriff wohl längerfris­tig gestört, weshalb sich ein Wiedereins­tieg in den alten Job in den meisten Fällen erübrigt. Die Chancen auf eine faire Abfindung existieren jedoch.

Gegen die Kündigung protestier­en sollte man unbedingt vor Ablauf der Kündigungs­frist, und zwar mit eingeschri­ebenem Brief. Eine allfällige Klage gegen die Arbeitgebe­rin muss innert 180 Tagen eingereich­t werden. Bei einem deutlichen Verstoss gegen den Arbeitsver­trag sind die Chancen jedoch relativ gering, eine Entschädig­ung zu erwirken. Sehr wichtig ist vor allem, Auseinande­rsetzungen mit Vorgesetzt­en immer schriftlic­h festzuhalt­en, denn man muss als Arbeitnehm­er die Missbräuch­lichkeit einer Kündigung beweisen können.

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GUILLERMO PERALES GONZALEZ Gegen eine missbräuch­liche Kündigung kann der Arbeitnehm­er vorgehen.

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