Jobverlust – wie kann ich mich dagegen wehren?
Die Gründe für den Verlust des Arbeitsplatzes können ganz unterschiedlich sein. Doch nicht jede Kündigung muss man einfach so hinnehmen.
Arbeitsverhältnisse können in der Schweiz praktisch jederzeit aufgelöst werden. Eine Begründung ist zumindest aus gesetzlicher Sicht nicht unbedingt notwendig. Eine Kündigung kann jedoch auch missbräuchlich sein, wenn sie beispielsweise aus unfairen oder besonders verwerflichen Gründen ausgesprochen wird.
In einem solchen Fall ist der Job zwar meistens trotzdem verloren, doch Betroffene können in manchen Fällen, je nach Anlass der Kündigung, Dauer des Arbeitsverhältnisses oder Ausmass der Persönlichkeitsverletzung, eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einfordern.
Vergangene Gerichtsentscheide in der Schweiz zeigen jedoch, dass sich die Gerichte aufgrund der vielen einflussnehmenden Faktoren in solchen Fällen immer wieder von neuem mit der Frage auseinandersetzen müssen, wann eine Kündigung nun tatsächlich missbräuchlich ist. Das Arbeitsverhältnis ist nach einem derartigen Eingriff wohl längerfristig gestört, weshalb sich ein Wiedereinstieg in den alten Job in den meisten Fällen erübrigt. Die Chancen auf eine faire Abfindung existieren jedoch.
Gegen die Kündigung protestieren sollte man unbedingt vor Ablauf der Kündigungsfrist, und zwar mit eingeschriebenem Brief. Eine allfällige Klage gegen die Arbeitgeberin muss innert 180 Tagen eingereicht werden. Bei einem deutlichen Verstoss gegen den Arbeitsvertrag sind die Chancen jedoch relativ gering, eine Entschädigung zu erwirken. Sehr wichtig ist vor allem, Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten immer schriftlich festzuhalten, denn man muss als Arbeitnehmer die Missbräuchlichkeit einer Kündigung beweisen können.