Mordfall Spiez erneut vor Gericht
BERN. Ein Vater und sein Sohn aus Bern haben sich 2013 des mehrfachen Mordes schuldig gemacht. Der Fall wurde noch einmal aufgerollt.
Gestern musste sich das Obergericht des Kantons Bern mit dem 52-jährigen Massimo D.* beschäftigen. Der Mann hatte 2013 zusammen mit seinem damals 16 Jahre alten Sohn Jesse* in Spiez den Heimleiter Bernhard B.* sowie dessen Freundin Rita B.* umgebracht. Dass die beiden Männer das Paar aus Rache brutal ermordeten, daran gibt es weder beim Regionalgericht in Thun noch beim Obergericht in Bern oder beim Bundesgericht in Lausanne Zweifel.
Uneinig sind sich die Instanzen jedoch bezüglich der Verwahrung des Vaters. Um zu überprüfen, ob eine Verwahrung nach der abgesessenen Freiheitsstrafe notwendig ist, mussten der Beschuldigte wie auch der begutachtende Psychiater vor der vorsitzenden Richterin erscheinen. Massimo D. weigerte sich während der Verhandlung, Fragen zu beantworten. «Keine Auskunft», antwortete er bis zum Schluss auf jede Frage.
Als die Staatsanwältin schliesslich zu ihrem Plädoyer ansetzte, steckte sich der Beschuldigte Stöpsel in die Ohren. Wie es im Innern des Beschuldigten aussieht, ist gar für ausgebildete Fachpersonen schwierig zu beurteilen. Bislang verweigerte Massimo D. sämtliche Gespräch mit dem begutachtenden Psychiater. Der Arzt, der über die Rückfallgefahr des Täters urteilen muss, sah seinen Patienten bei dieser Gerichtsverhandlung zum ersten Mal in persona. So konnte sich der Arzt lediglich aufgrund der Akten ein Bild des Mannes machen – beim Gutachten handelt es sich um ein sogenanntes Aktengutachten. Genau diesen Punkt prangerte die Verteidigerin des Beschuldigten an. Es sei unzulässig, einen Mann aufgrund eines Aktenstudiums zu verwahren. Die Staatsanwältin hält die Voraussetzungen einer Verwahrung weiterhin für gegeben.
Wie sich das Obergericht entscheiden wird, zeigt sich am kommenden Freitag.
*Name der Redaktion bekannt