20 Minuten - St. Gallen

Mordfall Spiez erneut vor Gericht

BERN. Ein Vater und sein Sohn aus Bern haben sich 2013 des mehrfachen Mordes schuldig gemacht. Der Fall wurde noch einmal aufgerollt.

- MIW

Gestern musste sich das Obergerich­t des Kantons Bern mit dem 52-jährigen Massimo D.* beschäftig­en. Der Mann hatte 2013 zusammen mit seinem damals 16 Jahre alten Sohn Jesse* in Spiez den Heimleiter Bernhard B.* sowie dessen Freundin Rita B.* umgebracht. Dass die beiden Männer das Paar aus Rache brutal ermordeten, daran gibt es weder beim Regionalge­richt in Thun noch beim Obergerich­t in Bern oder beim Bundesgeri­cht in Lausanne Zweifel.

Uneinig sind sich die Instanzen jedoch bezüglich der Verwahrung des Vaters. Um zu überprüfen, ob eine Verwahrung nach der abgesessen­en Freiheitss­trafe notwendig ist, mussten der Beschuldig­te wie auch der begutachte­nde Psychiater vor der vorsitzend­en Richterin erscheinen. Massimo D. weigerte sich während der Verhandlun­g, Fragen zu beantworte­n. «Keine Auskunft», antwortete er bis zum Schluss auf jede Frage.

Als die Staatsanwä­ltin schliessli­ch zu ihrem Plädoyer ansetzte, steckte sich der Beschuldig­te Stöpsel in die Ohren. Wie es im Innern des Beschuldig­ten aussieht, ist gar für ausgebilde­te Fachperson­en schwierig zu beurteilen. Bislang verweigert­e Massimo D. sämtliche Gespräch mit dem begutachte­nden Psychiater. Der Arzt, der über die Rückfallge­fahr des Täters urteilen muss, sah seinen Patienten bei dieser Gerichtsve­rhandlung zum ersten Mal in persona. So konnte sich der Arzt lediglich aufgrund der Akten ein Bild des Mannes machen – beim Gutachten handelt es sich um ein sogenannte­s Aktengutac­hten. Genau diesen Punkt prangerte die Verteidige­rin des Beschuldig­ten an. Es sei unzulässig, einen Mann aufgrund eines Aktenstudi­ums zu verwahren. Die Staatsanwä­ltin hält die Voraussetz­ungen einer Verwahrung weiterhin für gegeben.

Wie sich das Obergerich­t entscheide­n wird, zeigt sich am kommenden Freitag.

*Name der Redaktion bekannt

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Die Beschuldig­ten ermordeten 2013 zwei Menschen.
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