Ermittler könnten die Corona-listen nutzen
In Deutschland nutzten Behörden Corona-kontaktlisten zu Fahndungszwecken. In der Schweiz wäre dies auch möglich, wenn es richterlich angeordnet würde.
Dürfen Kontaktdaten von Restaurant- oder Clubgästen nur Rückverfolgungen von Infektionen oder auch der Verfolgung von Straftaten dienen? In Deutschland führte diese Frage zu einer hitzigen Debatte: So hat die Polizei nach einem Tötungsdelikt auf Kontaktlisten zugegriffen. Auch in der Schweiz könnten die Behörden die Corona-kontaktlisten zu Strafverfolgungszwecken verwenden. «Die Strafbehörden setzen zur Wahrheitsfindung alle geeigneten Beweismittel ein, die rechtlich zulässig sind», sagte Raphael Frei, Sprecher beim Bundesamt für Justiz, zu 20 Minuten. Wenn Unterlagen und Dokumente als Beweismittel gebraucht werden, könnten die Behörden zur Aufklärung von Straftaten Dritte auffordern, diese herauszugeben. «Unter Umständen kann auch eine sogenannte Beschlagnahme der Unterlagen angeordnet werden», so Frei. «Diese Regeln gelten grundsätzlich für jedwede Unterlagen, also auch für Gästelisten.»
Gegenüber SRF sagte Hugo Wyler, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, ihm sei zwar noch kein Fall bekannt, bei dem Polizeibehörden Gästelisten angefordert hätten. Die Polizeien dürften diese Listen nicht direkt einfordern. «Die Wirte dürfen ihre Listen nur den Kantonsärzten weitergeben, wenn diese sie anfragen.» Auch Hanspeter Krüsi, Sprecher bei der Kapo St. Gallen, sagt: «Die Polizei allein hat keine Einsicht in die Listen.» Diese müsste durch die Staatsanwaltschaft verfügt werden. «Seit es die Erhebung der Listen gibt, gibt es aber auch die Möglichkeit, diese über die Staatsanwaltschaft anzufordern», so Krüsi.