Zockt Inkassobüro die Schuldner ab?
Ein Inkassobüro schickt M. S. Forderungen für jahrealte Rechnungen. Nicht alle Beträge seien rechtens, sagt ein Experte.
«2015 konnte ich meine monatliche Ga-rechnungen nicht zahlen», erzählt M.S.* (29). Nachdem sich seine finanzielle Lage gebessert hatte, zahlte er der SBB alles zurück. Die Sache war für ihn erledigt – bis im Juni plötzlich ein Brief der Inkassofirma Intrum ins Haus flatterte. «In ihrem Brief ist korrekt aufgeführt, dass ich im Juni 2015 einen offenen Betrag von 2160 Franken bei der SBB hatte. Ebenfalls richtig festgehalten wird, dass ich den vollen Betrag bis Mai 2016 in vier Ratenzahlungen zurückgezahlt habe.» Das hielt Intrum nicht davon ab, S. Jahre später Zinsen, Betreibungskosten und einen Verzugsschaden in Höhe von 810.90 Franken zu verrechnen.
Intrum sieht darin keinen Fehler. «Die versendeten Rechnungen waren korrekt», so Daniela Brunner, Mediensprecherin von Intrum. Beim Verzugsschaden handle es sich um den finanziellen Aufwand des Gläubigers, der über den Verzugszins hinaus entstehe.
Konrad Rothenbühler von Advok Rechtsanwälte widerspricht Intrum: «Der Verzugsschaden ist in den allermeisten Fällen nicht geschuldet. Der Verzugszins deckt den entstandenen Schaden bereits.» Er prüfte die Forderung von Intrum an S.: «Ich komme zum Schluss, dass die betroffene Person Intrum 65.58 Franken schuldet – und nicht 810.90 Franken.»
Auf Anfrage von 20 Minuten betont die SBB, dass seit der Einführung des Swiss Pass das Inkassowesen intern abgewickelt werde.