20 Minuten - St. Gallen

Werden Klimaaktiv­isten wie Terroriste­n behandelt?

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«Die Drohungen von Extinction Rebellion sind inakzeptab­el. Es ist eine Form des Terrorismu­s und sollte als solche behandelt werden.» Dies schrieb Fdp-vizepräsid­ent Philippe Nantermod am 22. Juni. Die Aktivisten­gruppe hatte kurz zuvor dem Bundesrat ein Papier mit Forderunge­n für ein Umdenken in der Klimapolit­ik überreicht. Sollte er die Forderunge­n nicht bis zum 20. September erfüllen, drohten sie damit, «die grösste Stadt der Schweiz lahmzulege­n». Der Terrorismu­svorwurf ist insbesonde­re brisant, weil die Schweiz am 13. Juni das Gesetz über polizeilic­he Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismu­s (PMT) angenommen hatte.

Die Klimaaktiv­isten und -aktivistin­nen befürchten, dass die Polizei künftig mit Anti-terror-massnahmen gegen sie vorgehen könnte. Hanna Fischer vom Klimastrei­k: «Das PMT kann zu unbegründe­ten Massnahmen gegen die Aktivistin­nen und Aktivisten führen.» Sie persönlich denke, dass das viel zu weit ginge. «Sobald das PMT in Kraft getreten ist, sind es nicht mehr nur Drohungen.»

Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltung­srecht an der Uni Basel, hält es aber für sehr unwahrsche­inlich, dass Pmt-massnahmen, aufgrund des Aufrufs Zürich lahmzulege­n, gegen Klimaaktiv­istinnen und -aktivisten ausgesproc­hen werden. «Es bräuchte schon ein gewalttäti­ges Vorgehen oder zumindest die Androhung von Gewalt.» Damit solche Massnahmen angewendet werden können, muss laut Schefer der Nachrichte­ndienst des Bundes einen Antrag stellen, den das Bundesamt für Polizei bewilligen müsste.

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Klimaaktiv­isten besetzten im September 2020 den Bundesplat­z. KLIMASTREI­K SCHWEIZ

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