Drohung gegen Berset: Extremist angezeigt
BERN. Der Mann, der auf Facebook ein Kopfgeld auf Alain Berset ausgesetzt hatte, wird nun vor die Bundesanwaltschaft zitiert.
Im Februar teilte I. H.* (45) auf Facebook einen Beitrag, in dem er einen Spendenaufruf zur Tötung von Bundesrat Alain Berset ankündigte: «Jeder Rappen, der darauf eingezahlt wird, gehört demjenigen, der Berset – wie auch immer – zur Strecke bringt, respektive beseitigt.» Am Schluss des Posts fügte er folgenden Satz hinzu: «Ist schon ironisch gemeint, aber trotzdem mein voller Ernst.»
Obwohl H. den Beitrag nach kurzer Zeit wieder löschte, erhielt er einen Strafbefehl, in dem er wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit sowie einfacher Körperverletzung – ein von der Drohung gegen Berset unabhängiger Fall – schuldig gesprochen wurde. Verurteilt wurde H. zu einer bedingten Geldstrafe von 4500 Franken und zu einer Busse von 900 Franken. Zudem wurden H. auch die Verfahrenskosten von 500 Franken auferlegt. Da H. gegen den Entscheid Einsprache erhob, ist er noch nicht rechtskräftig. Ins Auge fällt, dass auf dem Strafbefehl, der 20 Minuten vorliegt, Bundesrat Alain Berset als Privatkläger aufgeführt wird. Berset, beziehungsweise sein Anwalt, hatten sich demnach ausdrücklich bereit erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilkläger zu beteiligen. Ob Berset oder sein Anwalt auch persönlich Anzeige gegen H. eingereicht haben, ist nicht bekannt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, will sich die Bundesanwaltschaft nicht dazu äussern. Auf Facebook veröffentlichte H. diese Woche eine Vorladung der Staatsanwaltschaft des Bundes, in der er zur Einvernahme nach Bern zitiert wird. In den Kommentaren prahlt H. damit, von Berset angezeigt worden zu sein.
Auf Anfrage sagt H.: «Der Facebook-post ist an einem heiteren Abend aus Jux entstanden. Das war Satire.» Dass sich der Bundesrat mit ihm habe auseinandersetzen müssen, bereite ihm eine ungeheure Freude. H. will sich nun einen Anwalt nehmen: «Ich hoffe, ich kann jemanden überzeugen, der mich vertreten will.»
*Name der Redaktion bekannt