20 Minuten - St. Gallen

Wirt wehrt sich vor Gericht gegen Corona-strafbefeh­l

Nach Mitternach­t waren in seinem Lokal noch Gäste. Dafür wurde ein Wirt nun bestraft.

- JEREMIAS BÜCHEL

Das Restaurant Piazza in Oberriet soll Mitte Mai 2020 zweimal gegen die Covid-19-verordnung verstossen haben. Konkret wird dem heute 64-jährigen Beizer vorgeworfe­n, dass sein Restaurant gegen 0.50 Uhr noch geöffnet war, die Musik lief und nach Mitternach­t Getränke ausgeschen­kt wurden. Zwei Polizisten, die in dieser Nacht vor Ort waren, sagten gestern beim Prozess am Kreisgeric­ht Rheintal aus. Ein Instagramv­ideo soll den zweiten Verstoss belegen, der einen Tag später stattgefun­den haben soll.

Gegen Wirt Albert Hengartner wurde damals ein Strafbefeh­l ausgestell­t. Dagegen wehrte er sich. «Ich habe das Schutzkonz­ept umgesetzt», «Es war klar, dass um Mitternach­t Feierabend ist», sagte er gestern mehrfach vor Gericht. Der

Strafbefeh­l hatte den Wirt aus der Bahn geworfen. Er gab kurz nach dessen erhalt sein Wirtepaten­t ab. «Wir haben nichts vorsätzlic­h falsch gemacht, das kann ich sagen», betonte Hengartner vor Gericht.

Der Staatsanwa­lt forderte eine Verurteilu­ng wegen mehrfacher Missachtun­g der Massnahmen in Sachen Covid-19 Verordnung 2. Als Sanktion wurde eine Geldstrafe von 80 Tagessätze­n à 180 Fr. (14 400 Franken) verlangt. Der Verteidige­r forderte einen vollumfäng­lichen Freispruch.

Das Gericht entschied anders. Der Wirt wurde im Fall des Videos freigespro­chen. «Es ist nicht klar, wann die Aufnahme gemacht wurde.» Der Verstoss der ersten Nacht sieht das Gericht, gestützt auf den Polizeirap­port, als erwiesen. Das Gericht verurteilt­e den Beschuldig­ten zu einer Geldstrafe von 9000 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss er die Hälfte der Untersuchu­ngskosten tragen – rund 2700 Franken.

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20MIN/J. BÜCHEL Die Verhandlun­g fand am Kreisgeric­ht Rheintal statt.

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