Wirt wehrt sich vor Gericht gegen Corona-strafbefehl
Nach Mitternacht waren in seinem Lokal noch Gäste. Dafür wurde ein Wirt nun bestraft.
Das Restaurant Piazza in Oberriet soll Mitte Mai 2020 zweimal gegen die Covid-19-verordnung verstossen haben. Konkret wird dem heute 64-jährigen Beizer vorgeworfen, dass sein Restaurant gegen 0.50 Uhr noch geöffnet war, die Musik lief und nach Mitternacht Getränke ausgeschenkt wurden. Zwei Polizisten, die in dieser Nacht vor Ort waren, sagten gestern beim Prozess am Kreisgericht Rheintal aus. Ein Instagramvideo soll den zweiten Verstoss belegen, der einen Tag später stattgefunden haben soll.
Gegen Wirt Albert Hengartner wurde damals ein Strafbefehl ausgestellt. Dagegen wehrte er sich. «Ich habe das Schutzkonzept umgesetzt», «Es war klar, dass um Mitternacht Feierabend ist», sagte er gestern mehrfach vor Gericht. Der
Strafbefehl hatte den Wirt aus der Bahn geworfen. Er gab kurz nach dessen erhalt sein Wirtepatent ab. «Wir haben nichts vorsätzlich falsch gemacht, das kann ich sagen», betonte Hengartner vor Gericht.
Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung wegen mehrfacher Missachtung der Massnahmen in Sachen Covid-19 Verordnung 2. Als Sanktion wurde eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 180 Fr. (14 400 Franken) verlangt. Der Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch.
Das Gericht entschied anders. Der Wirt wurde im Fall des Videos freigesprochen. «Es ist nicht klar, wann die Aufnahme gemacht wurde.» Der Verstoss der ersten Nacht sieht das Gericht, gestützt auf den Polizeirapport, als erwiesen. Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 9000 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss er die Hälfte der Untersuchungskosten tragen – rund 2700 Franken.