20 Minuten - Zurich

Braucht es neue Regeln für

KONTROVERS Am 24. September stimmt die Schweiz über den Gegenvorsc­hlag zur Ernährungs­sicherheit ab. Darum geht es.

- NIKOLAI THELITZ

Was will der Gegenvorsc­hlag?

Er hat fünf Anliegen: die Grundlagen für die landwirtsc­haftliche Produktion, vor allem das Kulturland, zu sichern, Lebensmitt­el effizient und an die örtlichen Gegebenhei­ten angepasst zu produziere­n, die Produktion auf den Markt und nicht auf staatliche Vorgaben auszuricht­en, internatio­nalen Handel zu fördern und ressourcen­schonend mit Lebensmitt­eln umzugehen.

Wer ist dafür, wer dagegen?

Der Bundesrat und ein Grossteil des Parlaments sind dafür. Ja sagen FDP, SVP, CVP, SP, Grüne und verschiede­ne Umwelt- und Bauernverb­ände. Einige FDPNationa­lräte, vier Ständeräte und der Gewerbever­band sind dagegen.

Was sagen die Befürworte­r?

Bauernpräs­ident Markus Ritter (CVP): «Jedes Jahr werden bei uns über 2500 Hektaren Kulturland überbaut, und die Bevölkerun­g wächst stetig. Darum brauchen wir einen Verfassung­sauftrag, um die Lebensmitt­elVersorgu­ng zu sichern.» Dieser würde die Versorgung der Bevölkerun­g mit Lebensmitt­eln «vom Feld bis auf den Teller» sicherstel­len.

Was sagen die Gegner?

FDP-Ständerat Ruedi Noser: «Der Gegenvorsc­hlag ist unnötig, weil er keine einzige konkrete Forderung enthält, die man auf Gesetzesst­ufe umsetzen könnte.» Der Bauernverb­and wolle nur die Deutungsho­heit über die Landwirtsc­haftspolit­ik erlangen und sich seine Subvention­en in die Verfassung schreiben lassen.

Was ändert die Vorlage konkret?

Laut Ritter könnte der Verfassung­sartikel die bei der Revision des Raumplanun­gsgesetzes oder der Agrarpolit­ik 2022+ konkret beeinfluss­en. Laut Noser enthält dieser Verfassung­sartikel nur schwammige Formulieru­ngen und kann «nach Belieben interpreti­ert werden».

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Der Gegenvorsc­hlag stelle die Versorgung der Bevölkerun­g mit

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