20 Minuten - Zurich

«Sie prüfte nicht einmal näher, ob das Kind lebte»

HORGEN ZH. Eine Frau soll ihr Neugeboren­es in einen Eimer gesteckt haben, worauf dieses starb. Sie muss nun vor Gericht.

- JENNIFER FURER

Eine junge Frau wird sich am 4. Oktober vor dem Bezirksger­icht Horgen ZH verantwort­en müssen. Sie soll den Tod ihres Neugeboren­en herbeigefü­hrt haben. Laut Anklagesch­rift geschah die Tat im Januar 2016 im Bezirk Horgen. Am 14. oder 15. Januar soll die junge Frau in der Wohnung ihrer Eltern Fruchtwass­er verloren haben. «Ohne einen Arzt oder ihre Eltern, die in der Wohnung waren, zu informiere­n, gebar sie das Kind – wohl im Badezimmer», so die Anklage.

Das Kind habe gelebt, aber an einer Lungenentz­ündung gelitten. Die Mutter des Neuge- habe sich nicht um das Baby gekümmert. «Sie prüfte nicht einmal näher, ob das Kind lebte», heisst es in der Anklagesch­rift. Stattdesse­n habe die Mutter die Nabelschnu­r durchtrenn­t und das Kind in einen Plastikeim­er gesteckt. Die junge Mutter habe daraufhin den Eimer mit Kleidern und Wäschestüc­ken zugedeckt und in den Kleidersch­rank des Schlafzimm­ers gestellt. Das Kind sei nach frühestens 20 Minuten, vermutlich aber nach mehreren Stunden an den Folgen akuten Herzversag­ens gestorben. «Den Tod des Kindes nahm die Beschuldig­te durch ihr Nichthande­ln zumindest billigend in Kauf», heisst es in der Anklagesch­rift weiter.

Die Staatsanwa­ltschaft klagt die junge Frau wegen Kindstötun­g an. Gegen sie wird im abgekürzte­n Verfahren verhandelt. Der Urteilsvor­schlag sieht eine Freiheitss­trafe von 18 Monaten bedingt sowie eine Busse von 500 Franken vor. Die polizeilic­he Kriminalst­atistik des Bundesamts für Statistik verzeichne­t in den letzten fünf Jahren fünf vollendete Kindstötun­gen. In derborenen selben Zeitspanne gab es ausserdem eine Verurteilu­ng wegen Kindstötun­g.

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KEY Das Bezirksger­icht Horgen.

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