Kein Asyl wegen Post auf Facebook
ZÜRICH. Behörden prüfen Asylgesuche auch mithilfe von Social Media. Ein Post seiner Frau hatte für einen Nigerianer Folgen.
Ein Asylbewerber ohne Papiere erzählte den Verantwortlichen des Bundesasylzentrums Zürich, er werde in seiner Heimat verfolgt und sei deshalb per Flugzeug direkt in die Schweiz geflüchtet. Immer wieder machte er aber widersprüchliche Angaben. Die Beamten schauten deshalb genauer hin und stiessen auf öffentliche FacebookBilder seiner Frau, die den Flüchtling als Geschäftsinhaber auf Mallorca zeigten. Abklärungen ergaben, dass der Mann bereits in Spanien ein Asylgesuch gestellt hatte. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ordnete eine Wegweisung an. Dagegen reichte sein Anwalt Beschwerde ein, die aber abgelehnt wurde. Das SEM klärt laut der «NZZ am Sonntag» nun ab, ob es für die FacebookRecherche eine spezielle Rechtsgrundlage braucht und ob die Resultate als Beweise verwertbar sind.
«FacebookRecherchen sind wegen dem Datenschutz heikel. Die Behörden müssen damit nun abwarten, bis eine SEMRichtlinie vorliegt», sagt Michael Flückiger von der Flüchtlingshilfe. Asylbewerber müssten wahrheitsgemäss Auskunft geben. Eine Kontrolle von privaten Handydaten gehe aber zu weit. «Jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre.»
Anders sieht das Barbara Steinemann (SVP): «Wer hier Schutz sucht, sollte alles tun, um seinen Fall zu belegen. Wer sich weigert, hat etwas zu verbergen.» Eine Handykontrolle sei ein verhältnismässiger Eingriff, ein FacebookCheck selbstverständlich. «Auch Sozialämter überprüfen per Facebook, ob Angaben stimmen.» Das Vorgehen sei nötig, um Sozialhilfe und Asylbetrüger zu schnappen.