Velofahrer dürfen bald bei Rot rechts abbiegen
BERN. Mit mehreren Vorschlägen will der Bundesrat den Verkehrsfluss verbessern. Das wird sich ändern.
Der Bundesrat will den Verkehr flüssiger machen. Gestern hat er die Vernehmlassung dazu eröffnet. Das sind die wichtigsten Punkte: Rechtsvorbeifahren: Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen bedeute nicht Rechtsüberholen, führt der Bundesrat aus. Ausschwenken und Wiedereinbiegen bleiben untersagt. Erlaubt ist lediglich das Vorbeifahren, wenn der Verkehr auf der Überholspur langsamer ist als jener auf der Normalspur. Die Massnahme reduziert den Spurwechsel und erhöht damit die Verkehrssicherheit. Rettungsgasse: Die Bildung einer Rettungsgasse soll zur Pflicht werden. Die Vorschrift ist für Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen gedacht. Rechtsabbiegen für Velos: Velofahrer sollen künftig trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen, wenn dies so signalisiert ist. Diese Regelung hat sich gemäss Bundesrat in einem mehrjährigen Versuch in Basel bewährt. Kinder im Primarschulalter sollen zudem mit ihren Velos auf dem Trottoir fahren dürfen.
Alkohol in Raststätten: Nach dem Parlamentsbeschluss vom letzten Jahr, den Alkoholverkauf in Raststätten zu erlauben, passt der Bundesrat in seinem Vernehmlassungsentwurf die Nationalstrassenverordnung entsprechend an. Nicht betroffen sind Rastplätze: Dort gilt das Verbot weiterhin.
Parkplätze: Um die Elektromobilität zu fördern, schlägt der Bundesrat ein neues Verkehrsschild vor, das Parkplät- ze für elektrische Fahrzeuge anzeigen soll. Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» soll zudem auf alle Fahrzeuge ausgedehnt werden. Gemeinden können damit auch Parkplätze für Töffs gebührenpflichtig machen.