20 Minuten - Zurich

Die dreisteste­n Fälle von IV-Betrug in der Schweiz

BERN. Ein IV-Rentner pickelt, einer spielt Golf: Dass die Befürworte­r der Detektiv-Vorlage mit solchen Fällen werben, ärgert die Gegner.

- DAW

Seit über einem Jahr dürfen die IV-Stellen keine Detektive mehr einsetzen, um verdächtig­e Versichert­e zu observiere­n – es fehlt dafür eine ausreichen­de gesetzlich­e Grundlage. Am 25. November stimmt die darum über eine Gesetzesän­derung ab, die Sozialvers­icherungen den Einsatz von Detektiven wieder erlauben würde. Nun machen die Befürworte­r der Vorlage mit dreisten Missbrauch­sfällen Abstimmung­skampf.

■ Fall 1: Seit dem Jahr 2000 bezieht A. wegen Schulter- und Kniebeschw­erden eine IV-Rente. Die Zürcher IV-Stelle geht mithilfe einer Observatio­n den Hinweisen nach, A. spiele auf hohem Niveau Golf (Handicap 4). Auch nehme er an diversen Turnieren teil. Nachdem sich der Verdacht bestätigt, sistiert die IV die Rentenzahl­ung.

■ Fall 2: Laut einem Gutachten leidet der Walliser IV-Rentner L. unter einer inkomplett­en Querschnit­tlähmung vom Hals abwärts. Er sei auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Detektive filmen ihn im Sommer 2013, wie er auf eine Leiter steigt und auf einem Bein stehend Aprikosen pflückt. Jemand hat gemeldet, dass L. zu Hause mit Pickel arbeite oder Bäume schneide.

■ Fall 3: Der Strassenba­uer Z. erhält eine IV-Rente. Er gibt an, wegen Rückenbesc­hwerden nur noch eine Tasse heben zu können. Velofahren sei nicht möglich. Die Bündner IV-Stelle lässt ihn im Jahr 2013 mit einer Standkamer­a observiere­n. Z. fährt auf einem schweren Töff los. Auch kann er 15 Kilo schwere Pneus abladen.

Bei den Gegnern der VorlaSchwe­iz ge heisst es, es sei «irreführen­d», solche Missbrauch­sfälle ins Feld zu führen. Sie seien nicht gegen Observatio­nen, doch das geplante Gesetz gehe zu weit (siehe unten).

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SYMBOLBILD Golfen statt arbeiten.

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