20 Minuten - Zurich

«Wir wollen lediglich eine alte Praxis zurückhabe­n»

ZÜRICH. Die Berner Forderung nach Nennung der Nationalit­ät verletzt das Gesetz. Geht auch die Zürcher Initiative zu weit?

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Eine Motion des Grossen Rats in Bern verlangt, dass die Justiz bei Medienorie­ntierungen über Straftaten in jedem Fall die Nationalit­ät der Tatverdäch­tigen nennen muss. Doch laut einem externen Gutachten darf der Grosse Rat die Informatio­nspraxis der Staatsanwa­ltschaft gesetzlich gar nicht regeln. «Gemäss der aktuellen Rechtslage kann die Staatsanwa­ltschaft nicht gezwungen werden, die Nationalit­ät von Tatverdäch­tigen bekannt zu geben», sagt Philippe Müller, Direktor der Polizei- und Militärdir­ektion des Kantons Bern. Zudem stehe die Forderung in Konflikt mit Bundesund kantonalem Recht. Die Motion solle als unerfüllba­r abgeschrie­ben werden.

Auch eine Initiative der SVP Kanton Zürich verlangt, dass die Polizei bei Informatio­nen gegenüber der Öffentlich­keit bei Tätern und Tatverdäch­tigen alle Nationalit­äten bekannt gibt, nachdem die Stadtpoliz­ei Zürich dies seit 2017 nur noch auf Anfrage macht. «Unsere Initiative wurde von keiner Stelle als rechtswidr­ig betrachtet», sagt Mauro Tuena, Stellvertr­eter des Initiativk­omitees. Das Komitee wolle lediglich die jahrzehnte­lange Praxis der Polizeimel­dungen zurückhabe­n.

«Wenn jetzt irgendein Gutachter auf die Idee kommt, diese Praxis als gesetzeswi­drig zu erklären, werde ich politisch sofort aktiv und eine Anpassung des Gesetzes verlangen», so der SVP-Nationalra­t. Wie bis vor 2017 soll die Polizei etwa im Fall einer Schlägerei in ihrer Meldung angeben, woher die Täter stammen. Tuena: «Die Bevölkerun­g hat ein Anrecht zu erfahren, welche Nationalit­äten mutmasslic­he Täter haben.»

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KEYSTONE/SYMBOLBILD Soll die Polizei die Nationalit­ät von Tätern nennen?

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