«Wir wollen lediglich eine alte Praxis zurückhaben»
ZÜRICH. Die Berner Forderung nach Nennung der Nationalität verletzt das Gesetz. Geht auch die Zürcher Initiative zu weit?
Eine Motion des Grossen Rats in Bern verlangt, dass die Justiz bei Medienorientierungen über Straftaten in jedem Fall die Nationalität der Tatverdächtigen nennen muss. Doch laut einem externen Gutachten darf der Grosse Rat die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft gesetzlich gar nicht regeln. «Gemäss der aktuellen Rechtslage kann die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen werden, die Nationalität von Tatverdächtigen bekannt zu geben», sagt Philippe Müller, Direktor der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern. Zudem stehe die Forderung in Konflikt mit Bundesund kantonalem Recht. Die Motion solle als unerfüllbar abgeschrieben werden.
Auch eine Initiative der SVP Kanton Zürich verlangt, dass die Polizei bei Informationen gegenüber der Öffentlichkeit bei Tätern und Tatverdächtigen alle Nationalitäten bekannt gibt, nachdem die Stadtpolizei Zürich dies seit 2017 nur noch auf Anfrage macht. «Unsere Initiative wurde von keiner Stelle als rechtswidrig betrachtet», sagt Mauro Tuena, Stellvertreter des Initiativkomitees. Das Komitee wolle lediglich die jahrzehntelange Praxis der Polizeimeldungen zurückhaben.
«Wenn jetzt irgendein Gutachter auf die Idee kommt, diese Praxis als gesetzeswidrig zu erklären, werde ich politisch sofort aktiv und eine Anpassung des Gesetzes verlangen», so der SVP-Nationalrat. Wie bis vor 2017 soll die Polizei etwa im Fall einer Schlägerei in ihrer Meldung angeben, woher die Täter stammen. Tuena: «Die Bevölkerung hat ein Anrecht zu erfahren, welche Nationalitäten mutmassliche Täter haben.»