Aargauer Polizist muss strenger bestraft werden
AARAU. Das Aargauer Obergericht muss einen Polizeioffizier wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilen. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts hervor. Der Offizier liess 2009 eine Wohnung durch eine Sonderheinheit stürmen. Dabei wurde ein betrunkener, randalierender Mann durch zwei Schüsse verletzt. Der Mann hatte gedroht, sich mit einem Messer umzubringen oder vom Balkon zu springen, sollte die Polizei die Wohnung betreten. Seine Frau hatte die Polizei alarmiert.