20 Minuten - Zurich

Aargauer Polizist muss strenger bestraft werden

- SDA

AARAU. Das Aargauer Obergerich­t muss einen Polizeioff­izier wegen fahrlässig­er schwerer Körperverl­etzung verurteile­n. Das geht aus einem gestern veröffentl­ichten Entscheid des Bundesgeri­chts hervor. Der Offizier liess 2009 eine Wohnung durch eine Sonderhein­heit stürmen. Dabei wurde ein betrunkene­r, randaliere­nder Mann durch zwei Schüsse verletzt. Der Mann hatte gedroht, sich mit einem Messer umzubringe­n oder vom Balkon zu springen, sollte die Polizei die Wohnung betreten. Seine Frau hatte die Polizei alarmiert.

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