18 Jahre Gefängnis für Attacke auf Teenager
ZÜRICH. Sie wollte sich am Schwiegervater rächen und stach 15- mal auf einen 14-Jährigen ein. Gestern wurde sie verurteilt.
«Die Tat führte sie kaltblütig und auf bestialische Art und Weise aus.»
Heimtückisch und teuflisch: So beschrieb die Richterin gestern bei der Urteilsverkündigung am Bezirksgericht Zürich, was die Mazedonierin geplant und getan hatte. Die 35-Jährige blieb gefasst, als sie wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt wurde.
Zwei Tage zuvor am Prozess hatte sie hingegen unter Trä- nen vom 5. November 2016 berichtet. Damals drang sie mit ihrem Bruder (32) in die Wohnung ihres verhassten Schwiegervaters ein. Dort wollte sie ihn erschrecken oder laut Anklage gar töten. Als dieser nicht auftauchte, gingen die beiden in die Nachbarswohnung. Ein 14-Jähriger war dort allein. Die Frau stach 15-mal
Richterin bei der Urteilsverkündung
mit einem Messer auf ihn ein und liess den lebensgefährlich Verletzten zurück. Später wollte sie die Bluttat mit anonymen Schreiben an die Polizei ihrem Schwiegervater anhängen.
«Die Tat führte sie kaltblütig und auf bestialische Art und Weise aus», sagte die Richterin. Sie habe ihr Opfer für sein ganzes Leben gezeichnet: «Er hat nicht nur körperliche, sondern auch seelische Narben.» Während der Verhandlung machte die Frau teilweise ihren geistig leicht behinderten Bruder für die Geschehnisse verantwortlich.
Für das Gericht gibt es kei- nen Zweifel, dass sie die treibende Kraft war. Dennoch verurteilte es ihren Bruder zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren. Nach Absitzen der Strafe wird sie für 15 und er für 10 Jahre des Landes verwiesen. Beide wurden zudem zu bedingten Geldstrafen verurteilt, und der Opferfamilie wird Schadenersatz und Genugtuung zugesprochen. Das Urteil kann noch beim Obergericht angefochten werden.