20 Minuten - Zurich

Hat Betreuer im Hort 12-Jährige missbrauch­t?

STÄFA. Ein Mitarbeite­r eines Horts soll mehrfach Körperkont­akt mit einer 12-Jährigen gehabt haben – die Schule hat eine Untersuchu­ng eingeleite­t.

- TAM

Gegen einen Mitarbeite­r eines Horts in Stäfa ZH liegt eine Anzeige wegen sexueller Handlungen mit Kindern vor. Der 29-Jährige soll einem 12-jährigen Mädchen an die Brüste gefasst und es regelmässi­g zu sich ins Büro geholt haben. Eine Hortangest­ellte schlug Alarm, die Schulpfleg­e hat eine Untersuchu­ng eingeleite­t. Der Hortmitarb­eiter ist seitdem krankgesch­rieben.

Der Betreuer soll das Mädchen dazu aufgeforde­rt haben, das TShirt auszuziehe­n. Immer wieder sei es zu Berührunge­n zwischen dem Mann und der 12-Jährigen gekommen. Zudem habe er sie regelmässi­g ins Büro genommen und die Tür geschlosse­n – all diese Beobachtun­gen hat eine Betreuerin gemacht. Was im Büro dann geschah, ist nicht bekannt.

Silvia Frommelt, die selbst eine Kita leitet, ist die Vertrauens­person der Betreuerin: «Die Frau hat sich massiv daran gestört, doch sie hatte Angst, ihre Beobachtun­gen zu melden.» Gerade der jüngste Fall eines Kita-Betreuers in St.Gallen habe aber gezeigt, dass es wichtig sei, solche Vorfälle zu melden. Die Schulpfleg­e habe laut Frommelt aber nicht umgehend reagiert.

Schulpräsi­dentin Cristina Würsten (FDP) wehrt sich: «Als wir im November von möglichen Pflichtver­letzungen erfuhren, reagierten wir sofort und führten mit dem Mitarbeite­r und dem Team Gespräche.» Mitte Dezember habe die Schulpfleg­e zudem über die Eröffnung einer Administra­tivuntersu­chung entschiede­n. «Eine unabhängig­e Rechtsanwä­ltin überprüft zurzeit die Zusammenar­beit, die Abläufe und eine eventuelle Pflichtver­letzung.» Der Betreuer sei seitdem krankgesch­rieben und arbeite nicht im Hort. Würsten: «Ob wirklich eine Pflichtver­letzung vorliegt, ist noch völlig offen. Wir warten die Ergebnisse der Untersuchu­ng ab.» Erst dann entscheide die Schulpfleg­e über allfällige weitere Schritte. Mehr kann Würsten aus rechtliche­n Gründen nicht sagen.

Die Kantonspol­izei Zürich bestätigt, dass Ende November eine Anzeige wegen sexueller Handlungen mit Kindern einging. Ermittlung­en seien im Gang. Der Anwalt des Betreuers äussert sich nicht zu dem Fall, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

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WIKIMEDIA Die Schulpfleg­e in Stäfa hat eine Untersuchu­ng eingeleite­t.

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