Stealthing nach Tinder-Date: Welche Paragrafen greifen?
ZÜRICH. Das erste Treffen auf dem Uetliberg ob Zürich verlief gut. So gut, dass die damals 18-jährige Frau ihr Tinder-Date am Abend zu sich in die Wohnung einlud und es zum Sex kam – mit Kondom. Aber weil der 19-Jährige dieses schon kurze Zeit später heimlich entfernte, zeigte sie ihn an. Das Bezirksgericht Bülach sprach den JusStudenten am Mittwoch aber vom Vorwurf der Schändung frei. Das Entfernen des Kondoms ohne das Einverständnis der Frau, das sogenannte Stealthing, sei lediglich eine Missachtung der Spielregeln beim Sex gewesen. Anders entschied im Januar 2017 das Strafgericht Lausanne in einem Stealthing-Fall: Es verurteilte einen Mann wegen Vergewaltigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte das Strafmass, qualifizierte die Tat aber als Schändung.