20 Minuten - Zurich

Stealthing nach Tinder-Date: Welche Paragrafen greifen?

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ZÜRICH. Das erste Treffen auf dem Uetliberg ob Zürich verlief gut. So gut, dass die damals 18-jährige Frau ihr Tinder-Date am Abend zu sich in die Wohnung einlud und es zum Sex kam – mit Kondom. Aber weil der 19-Jährige dieses schon kurze Zeit später heimlich entfernte, zeigte sie ihn an. Das Bezirksger­icht Bülach sprach den JusStudent­en am Mittwoch aber vom Vorwurf der Schändung frei. Das Entfernen des Kondoms ohne das Einverstän­dnis der Frau, das sogenannte Stealthing, sei lediglich eine Missachtun­g der Spielregel­n beim Sex gewesen. Anders entschied im Januar 2017 das Strafgeric­ht Lausanne in einem Stealthing-Fall: Es verurteilt­e einen Mann wegen Vergewalti­gung zu einer bedingten Freiheitss­trafe von 12 Monaten. Das Waadtlände­r Kantonsger­icht bestätigte das Strafmass, qualifizie­rte die Tat aber als Schändung.

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